6. Zusfassg.

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Inhalt
Vorwort
1. Einleitung
2. Rahmen
2.1. Geschichte
2.2. Fürsorge
2.3. Wohlfahrt
3. Historie
4. Armenwesen
4.1.
4.2.Armenordnung
4.3.Armenhaus
4.4.Zwangsarbeit
5. Wohlfahrt
5.1.Hospital
5.2. Kinder
5.3.Frauen
5.4.Unterstützung
6. Zusfassg.
Literatur
Anlagen

Zusammenfassung

 

Ausgang des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts trug Sachsen alle wichtigen Ereignisse europäischer und deutscher Geschichte mit aus. Die Auswirkungen der Französischen Revolution fanden bei den am meisten ausgebeuteten sächsischen Bauern den größten Widerhall, indem sie sich selbst gegen die absolutistische Herrschaft erhoben. Damit erreichten sie teilweise Verbesserungen ihrer sozialen Lage, was aber ihre Abwanderung in die Städte Sachsens nicht verhindern konnte.

 

Das Bürgertum profitierte vom Vorteil der Politik des aufgeklärten Absolutismus in Sachsen und den damit verbundenen Reformen und wirtschaftlichen Veränderungen, so daß in ihm auch die Klasse der potentiellen Allmosengeber steckte.

 

Durch Mißernten, Hungerkrisen, verschärften Konkurrenzdruck und besonders durch Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts wuchs das Heer der Armen, Bettler, Vagabunden und Landstreicher so gewaltig an, daß herkömmliche, aus christlicher Überzeugung geleistete Wohltätigkeit allein nicht mehr ausreichte.

 

Mit dem Kapitel 4.1. konnte ich zeigen, daß die seit dem Mittelalter praktizierte “Gottgefälligkeit einen Armen zu unterstützen” auch in der Stadt Rochlitz noch in der Zeit des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus einen hohen Rang einnahm. Kirchliche Amtsträger waren mit wichtigen Positionen im Armenwesen der Stadt betraut und begründeten ihre Hilfeleistungen mit der christlichen Überzeugung.

 

Die “Local-Armen-Ordnung” der Stadt Rochlitz stellte die Umsetzung der “Armenordnung für das Königreich Sachsen” auf die konkreten Belange der Stadt dar. Sie war der Versuch, verwaltungsmäßig dem Bettelunwesen Einhalt zu gebieten und die Unterstützung den ortsansässigen, unverschuldeten Armen mit geringstem eigenen Aufwand zukommen zu lassen.

 

Die Einteilung der Stadt in 10 “Heimathbezirke” entsprach der in vielen deutschen Bundesstaaten praktizierten Regelung und Zuständigkeit des öffentlichen Armenwesens.

Die Organisation öffentlicher Wohltätigkeit hatte der Rochlitzer Armenausschuß inne, der über seine Tätigkeit exakt Buch führte. In seine Zuständigkeit fielen auch das Armenhaus und das Hospital. Dabei war die Administration stets darauf bedacht, daß die Unterstützten eine “sittliche Lebensweise” führten und selbst dafür sorgten, daß sie einen eigenen Anteil am Lebensunterhalt leisteten. Verstöße gegen die bestehenden Ordnungen wurden streng geahndet.

Über die konkret-praktische Tätigkeit der einzelnen Verantwortlichen wie Bezirksvorsteher, Armenhausverwalter, Allmosenkassierer und Allmoseneinsammler konnte ich nur durch die bestehenden Verordnungen Aussagen treffen.

Der Streit um die Zwangsarbeitsanstalt für Rochlitz führte zu deren Einrichtung in der Gemeinde Methau nahe Rochlitz. Besonders aufsässige, unbelehrbare und straffällige Bettler und Landstreicher wurden dort regelrecht in Haft gehalten, mußten schwer arbeiten und waren stets Repressalien ausgesetzt. Dennoch führten auch in der Amtshauptmannschaft Rochlitz diese verschärften Maßnahmen nicht zur Beseitigung des Bettelunwesens. Die wirtschaftliche Situation der Stadt ließ eine wesentliche Veränderung der sozialen Lage nicht zu.

Nach der Revolution von 1848 griff der sächsische Staat verstärkt in die organisierte Armenpflege ein. Am Beispiel des Rochlitzer Hospitals, das noch unter geistlicher Leitung stand, und dem Neubau des städtischen Krankenhauses habe ich versucht, diesen Entwicklungsprozeß in der Stadt Rochlitz nachzuweisen.

Die gleichen Erkenntnisse konnte ich bei der Beschreibung der ersten Kinderbewahranstalt von 1846 und dem Ziehkinderwesen in der Stadt gewinnen. Dennoch standen in Rochlitz diese Einrichtungen im wesentlichen Zusammenhang mit der seelsorgerischen Tätigkeit der kirchlichen Organe.

In dieser Richtung hat sich auch der Rochlitzer Frauenverein seine Verdienste erworben. Die international erkennbare Tendenz sozialer Tätigkeit der Frau bis hin zu deren Profession ist an diesem Verein, neben seiner religiösen Bodenständigkeit, nachweisbar.

Die mit dem Gründerkrach ausgelöste Welle von Konkursen und Massenentlassungen führten im stürmisch entwickelten Sachsen zum Anschwellen der Wanderbettelei. In Rochlitz reagierte man darauf mit der Gründung eines Unterstützungsvereins zur Bekämpfung des Bettel- und Vagabundenunwesens und der Einrichtung einer “Herberge zur Heimath”, die in privater Wohltätigkeit lag. Ihre Anbindung an den Arbeitszwang stellte den Versuch dar, Kosten zu senken und Lebensunterhalt durch abrechenbare Tätigkeit zu erwirtschaften.

Die Hauptrichtlinien in der Geschichte der sozialen Arbeit sind somit auch in der sächsischen Kleinstadt Rochlitz nachweisbar, eine umfassendere Untersuchung als im Rahmen dieser Diplomarbeit und in Bezug auf einzelne menschliche Schicksale aber durchaus wünschenswert.