5.4.Unterstützung

 

5.4. Der neue Unterstützungsverein von 1879

“Die ökonomische Krise, die dem Gründerkrach nach 1874 folgte, hatte – infolge von Konkursen und massenhaften Entlassungen – eine neue Fluktuation der Bevölkerung ausgelöst. Das wiederum löste eine starke Belastung der Armenverwaltungen aus, weil die Arbeiterbevölkerung mangels anderer »Sicherungen« in erheblichem Umfang zur Armenbevölkerung herabsank. ... Das Bürgertum war davon im allgemeinen ebenso »beunruhigt« wie im besonderen dadurch, daß die Wanderbettelei sich wieder ausbreitete wie zur Zeit des Pauperismus: In den Arbeitshäusern ... verdreifachte sich die Zahl der eingelieferten Personen.” (Sachße, 1980, S. 236)

Wenn diese neue Welle an Armen und Arbeitsuchenden nun beim Wandern auf die “erfahrenen Landstreicher” traf, war es oft nicht weit, bis der ehrsame Wanderer, sich diesem Milieu anschloß und selbst zum Wanderbettler und Landstreicher wurde.

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß ich bei meiner Recherche nach dem Rochlitzer Frauenverein auf eine Akte stieß, die den Titel “Acta des Stadtraths zu Rochlitz den zur Bekämpfung des Bettel- und Vagabundenwesen gegründeten Unterstützungsverein betr. 1879” trug. (KA Wbg., Nr. 3593) Dabei wurde ich auf das Problem der Naturalverpflegstationen in Sachsen aufmerksam.

Ich habe mich entschieden, zugunsten dieser unbekannteren Thematik, auf die Behandlung der Neuorganisation des Unterstützungssystems infolge der Gründung von Kranken-, Unterstützungs- und Begräbniskassen in dieser Arbeit zu verzichten. Es wäre aber wünschenswert, diese Problematik im Zusammenhang mit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung weiterzuverfolgen, da auch Rochlitz auf eine ganze Reihe von Einrichtungen dieser Art zurückblicken kann.

In einem Schreiben der Königlichen Amtshauptmannschaft Rochlitz vom 23. Juli 1879 an den “Stadtrath zu Rochlitz” (Anlage Nr. 55) ging es um die Zusammenfassung aller Gemeinden und Güter der Verwaltungsbezirke zu Verbänden zum Zwecke der Bekämpfung des Bettel- und Vagabundenunwesens. Dem muß man vorausschicken, daß es im April 1873 zur Annahme von Revidierten Städte- und Landgemeindenordnungen kam, auf die sich das Schreiben ebenfalls bezog. Für den Amtsbezirk Rochlitz waren drei Verbände in Aussicht gestellt, die im Schreiben auch detailliert aufgeführt sind, wobei man der Stadt Rochlitz riet, sich in ihrem eigenen Interesse, einem der Verbände anzuschließen und natürlich dafür auch einige Mittel bereitzustellen. Zur Beschlußfassung wurden die Beteiligten für den 2. August 1879 in den Saal des Gasthauses zum sächsischen Hofe in Rochlitz eingeladen. In einer Stellungnahme des Stadtrates behielt man sich die Entscheidung durch die Stadtverordneten vor und delegierte Adv. Gülde als Vertreter zur Gründungsversammlung. Beiliegend zum vorgenannten Schreiben war auch das Statut für den zu gründenden “Armenverband im Amtsbezirke”. (Anlage Nr. 56)

Mit einer Bekanntmachung im Vereinigten Wochenblatt vom 30.12.1879 wurde vermeldet, daß der “neubegründete Unterstützungsverein im Amtsbezirk Rochlitz” am 1. Januar 1880 “ins Leben tritt”. (Anlage Nr. 57)

Den “vorzugsweise in Betracht kommenden Bestimmungen” kann man entnehmen, daß man wieder einmal das “Bettelunwesen” in geordnete Bahnen lenken wollte. Während den sogenannten “verschämten Armen” die Unterstützung nach wie vor zugesichert wurde, wurde demjenigen Strafe angedroht, der umherziehenden Bettlern Almosen gewährte. Diese sollten doch auf die Anschläge am Ort aufmerksam gemacht werden, damit sie jene Stellen aufsuchten, an denen Unterstützung geleistet würde.

Allerdings erhielten arme Reisende nur dann die Unterstützung, “wenn dieselben durch Paß, Marschroute, Arbeits- oder Dienstbuch legitimirt und wenn wenigstens 4 Monate seit deren letztmaliger Unterstützung am betreffenden Orte vergangen sind”. (A57)

Dennoch funktionierten diese Richtlinien nicht so wie sie sollten. Bei Sachße werden verschiedene Quellen zitiert, die auf mancherlei Gründe dafür hinweisen. So wußte ich zunächst nichts mit dem im obengenannten Schreiben erwähnten “Vereinsgeschenke” (A55, S.4) etwas anzufangen. Damit ist gemeint, daß kleinere Ortschaften vornehmlich in Sachsen, den Bettlern Ortsgeschenke gaben, um sie damit abzuschieben. Dies bewirkte natürlich, daß der Wanderer sich nicht nach Arbeit am Ort umsah, sondern in der nächsten Gemeinde auf die gleiche Art sein Glück versuchte, was ein Großteil reichlich auszunutzen verstand. (vgl. Sachße, 1980, S.236)

Was nützte auch die private Wohltätigkeit, wenn staatliche Arbeitsvermittlungen zu diesem Zeitpunkt noch fehlten. Andererseits waren die Bettler so unverschämt, daß sich die Geber oftmals genötigt sahen, einen höheren Betrag zu zahlen als gewollt, nur um den Landstreicher loszuwerden.

In diesem Zusammenhang ist auch eine Bekanntmachung des Rochlitzer Bürgermeisters Körner vom 27.12.1879 (Anlage Nr. 58) zu sehen, worin er darauf aufmerksam machte, daß Rochlitz dem neuen Unterstützungsverein beigetreten sei. Der Zweck dieses Vereins könne aber nur dann erreicht werden, “wenn vom neuen Jahre an Seiten der Einwohnerschaft die Verabreichung von Geldgeschenken an ansprechende Reisende consequent unterlassen wird. Es wird dann möglich werden, eine schärfere Controle über die Reisenden auszuüben, dieselben zu zwingen, sich mit gehöriger Legitimation zu versehen, und aus Gewohnheit oder Arbeitsscheu vagabondirende Bettler nach und nach vom Vereinsbezirke fern zu halten. Uebrigens werden zu Durchführung der betreffenden Bestimmungen von uns für einige Zeit zwei besondere, durch Karten legitimirte Aufseher angestellt werden, an welche sich das hiesige Publikum für den Fall der Belästigung durch Bettler wenden kann.” (A58)

“In den 60er und 70er Jahren entstanden demgemäß zunächst Vereine gegen Bettelei, Antibettelvereine und Vereine zur Unterstützung armer Reisender. In Württemberg erfolgte dann mit der Einrichtung von Naturalverpflegungsstationen ein positiver Schritt zur vernünftigen Unterstützung der Binnenwanderer ohne Arbeit. Die von Württemberg gegebenen Beispiele wurden von den Wohltätigkeitsvereinen in anderen deutschen Bundesstaaten nachgeahmt.” (Sachße, 1980, S.237)

Daß dieses Beispiel auch von Sachsen und speziell von der Königlichen Amtshauptmannschaft Rochlitz aufgegriffen wurde, zeigt ein Bericht aus dem Jahre 1891 über “die Errichtung von Naturalverpflegstationen” (Anlage Nr. 59) des fleißigen Zeitgenossen Curt Starke aus Frankenau, einem kleinen Ort ca. 10 km von Rochlitz entfernt, der sich ausführlich mit dieser Thematik befaßt haben muß. Der Leser sollte sich die Zeit nehmen, die Quelle in ihrer Gesamtheit zu lesen, da sie umfassend die Situation in der Amtshauptmannschaft Rochlitz wiedergibt und ich im Rahmen meiner Arbeit nur das Wesentliche hervorheben kann.

So stellte Starke fest, daß die Frage der Naturalverpflegstationen für Rochlitz bereits 1886 auf der Tagesordnung stand. In der Folge wurden in den Städten Burgstädt, Mittweida und Rochlitz “Herbergen zur Heimath” errichtet, die mit einer “Beihülfe von 1000 M.” unterstützt wurden.

Nach Baumbach befand sich die Rochlitzer Herberge im südlichen Bauteil des sogenannten Hohen Hauses in der gleichnamigen Hohen Gasse, die damals im Volksmund auch Herbergsgasse genannt wurde. Zur Herberge schreibt er, daß “ diese von einem christlichen Verein getragene Einrichtung, vor dem ersten Weltkrieg wandernden Handwerksburschen und Obdachlosen ein billiges Nachtquartier bot”. (Baumbach, 1994, S.29)

 

Hohe Gasse
Diese Zeichnung zeigt die Hohe Gasse von der Südseite an deren rechten oberen Ende sich das Hohe Haus befindet, in dem die “Herberge zur Heimath” zu finden war. Manfred Wagner schuf dieses Bild und es ist dem Straßennamenbuch von Udo Baumbach (1994) entnommen.

Obwohl sich diese Herbergen bewährten, verlangten umliegende Gemeinden, so Altmittweida, die Einführung der Naturalverpflegstationen, um “dem Unfuge der Wanderbettelei zu wehren und für die mittellosen Wanderer zu sorgen durch Einführung von Naturalverpflegung, die womöglich gegen Arbeitsleistung zu gewähren ist, von Bezirkswegen”. (A59, S.1) Mit sehr präzise formulierten Worten begründet diese Gemeinde in einer Petition ihre Ansicht. So heißt es unter anderem:

“1. Die Wanderbettelei sei eine Last, insbesondere für die Gemeinden, welche an größeren Landstraßen liegen; diese würden förmlich gebrandschatzt; man gäbe theils aus Mitleid, theils aus Furcht den Bettelpfennig, welcher so schnell wie möglich in Schnaps umgesetzt werde.

2. Die Wanderbettler zerfielen in 2 Theile: a. in Solche, welche das Betteln zur Profession machten und jeder Arbeit aus dem Wege gingen, und b. in Solche, welche gern arbeiten möchten, aber aus Noth zum Betteln gezwungen seien und dadurch nur zu oft dem Vagabundenthum verfielen. Erstere müßten der Polizeigewalt überliefert, Letztere versorgt und der Arbeit zugeführt werden.

3. Die Möglichkeit, Beides zu vereinigen, sei durch die Naturalverpflegstationen geboten. Jeder könne die Bittenden getrost an diese verweisen; die Vagabunden würden dadurch bald verschwinden, weil Jeder, der dann nicht arbeiten wollte, als Vagabund bestraft werden könne. Mit den Versorgstätten müßten Arbeitsnachweise verbunden werden. ...” u.a.m. (A59, S.2)

Desweiteren sollte, dem Beispiele Westphalens folgend, eine Verpflegung in der Station nach vorheriger Arbeitsleistung erfolgen. Bedenken, wie “die Concurrenz der einheimischen Arbeiter”, “die Schwierigkeit der Arbeitsbeschaffung” und “die Kostspieligkeit” werden mit entsprechenden Worten entkräftet. Parallelen zu unserer heutigen Zeit drängen sich da ungewollt auf.

Den weiteren Angaben Starkes zufolge, blieb es im Amtsbezirk Rochlitz aber bei den drei vorhanden “Herbergen zur Heimath”. “In der Amtshauptmannschaft Rochlitz befinden sich 3 Herbergen zur Heimath mit Vereinen gegen die Hausbettelei. Weitere Einrichtungen zur Beseitigung des Bettelwesens bestehen zur Zeit noch nicht.” (A59, S.3)

Als Resultat seiner Berichterstattung formulierte Starke am Ende eine ganze Reihe von Beschlußvorlagen zur Einrichtung der Verpflegstationen. Ihm ist es auch zu danken, daß wir im Anhang die “Wanderordnung für alle mittellosen Wanderer, welche Stationsverpflegung wünschen”, eine “Anweisung für die Markenvertheiler” , eine “Anweisung für die Verpflegstätten-Inhaber (Hausväter der Herberge zur Heimath etc.)”, eine “Hausordnung für die Verpflegstation” und einen “Vertrag mit den Verpflegstätteninhabern”, der auch die Art der Beköstigung aufweist, nachlesen und vieles dadurch nachvollziehen können. (alles A59)

Curt Starke ist es wahrscheinlich auch zu danken, daß die Akte weitere “Kostbarkeiten” enthält, so z.B. eine Karte Sachsens mit den Eintragungen der Naturalverpfleg-Stationen und Geldabgabenstellen, einen D.H.V.-Wanderschein, samt dessen Anweisungen der Kgl. Preußischen und Kgl. Sächsischen Minister des Innern, den dazugehörigen Vordrucken für die Arbeitszeugnisse, einem Arbeitsnachweis und einer Wander-Stempelkarte. (Anlage Nr. 60)

Der unter der Anlagen-Nr. 61 zu findende Auszug aus einer “Berechnung der der Stadt Rochlitz im Jahre 1882 durch Gewährung von Unterstützungen an arme Durchreisende erwachsenen Ausgaben” ist für uns wieder Beweis einer “korrekten Verwaltung” der Armut in der Stadt Rochlitz im vergangenen Jahrhundert. Einem Aufsatz zur “Fürsorge für mittellose Wanderer im Königreiche Sachsen” zufolge (Anlage Nr. 62), der in gleicher Akte enthalten ist und Angaben zu den Jahren 1889 bis 1891 enthält, “wird sich der nächste Bezirkstag der Amtshauptmannschaft Rochlitz mit der Einführung der Naturalverpflegstationen befassen, wo bereits ein Netz von Herbergen zur Heimat innerhalb des Bezirks , mit welchen die Stationen verbunden werden sollen, in der Ausführung begriffen ist”. (A62, S.4) Ob dies aber je geschehen ist, konnte ich für Rochlitz noch nicht recherchieren.

Unter Punkt 4. der Schlußbetrachtungen dieses Beitrages wird resümiert: “Als wirksamstes Mittel zur Bekämpfung des Landstreichertums und zur Bewahrung der ohne Schuld arbeitslos Gewordenen vor der Versumpfung hat sich in Sachsen und anderwärts eine mit Arbeitszwang und Arbeitsnachweis verbundene Naturalverpflegung mittelloser Wanderer erwiesen; denn dort, wo man derartige Einrichtungen getroffen hat, sind die Stationen fleißig benutzt worden – ein Beweis für deren Bedürfnis - , die Bettelplage hat abgenommen, die Kosten haben sich nicht als unerschwinglich dargestellt.” (A62, S.5)

Allerdings las ich auch bei Sachße, daß die recht problematischen Naturalverpflegstationen schon in den 90er Jahren von Arbeitslosenvermittlungseinrichtungen der Städte und Unterstützungskassen der Gewerkschaften überholt wurden. Wären sie aber nur eine Episode gewesen, hätten die Rochlitzer Beamten ihnen sicher nicht eine so umfangreiche Akte gewidmet.