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5.2. Die erste Kinderbewahranstalt in Rochlitz von 1846 und das Ziehkinderwesen
Rochlitzer Eltern, die einer regelmäßigen Arbeit nachgehen konnten, hatten oft nicht die Möglichkeit, auf ihre
Kinder aufzupassen. Es passierten schwere Brände, weil die kleineren Kinder oft eingeschlossen und unbeaufsichtigt waren, weil größere Geschwister häufig in der Weberei oder der Zigarrenfabrik mitarbeiten
mußten. 1846 trat aus diesen Gründen eine Reihe besorgter Rochlitzer Bürger mit einer “Herzlichen Bitte an mildthätige Seelen” an die Öffentlichkeit. (Anlage Nr. 35)
“Da mehrfache Erfahrung gezeigt hat, daß kleine Kinder leicht zu Schaden kommen oder doch an Leib und Seele sehr
unvollkommen entwickelt werden, wenn sie von den Eltern während der Arbeitszeit allein gelassen werden müssen; so haben die Unterzeichneten sich vereinigt, um gemeinschaftlich dahin zu wirken, daß wie in anderen größeren und
kleineren Städten so auch in Rochlitz eine Anstalt begründet werde, wo kleine noch nicht schulfähige Kinder Pflege und Aufsicht finden können.
Bei einer solchen K i n d e r b e w a h r a n s t a l t ist jedoch sehr zu wünschen, daß die Benutzung derselben den Eltern
keine Unkosten macht, und also die Aufnahme in der Regel unentgeltlich stattfinde. Weil nun deshalb zur Begründung
und Unterhaltung einer derartigen Anstalt einige Geldmittel unentbehrlich sind, so wenden wir uns vertrauensvoll an
die Herzen Aller, die den Werth einer guten Beaufsichtigung und Pflege in den frühesten Jahren zu schätzen wissen, und bitten, uns bei dem gemeinnützigen Unternehmen einer Kinderbewahranstalt, die — so Gott will — manche gute
Früchte für Rochlitz und Umgegend tragen soll, in christlicher Menschenfreundlichkeit zu unterstützen und uns einige Gaben der Liebe anzuvertrauen, die wir mit größter Gewissenhaftigkeit verwenden werden. ...
Rochlitz, den 11. Mai 1846
Bemman, Caspari, Cass. Drechsler, Arzt Franke, Hallbauer, Vors. Knackfuß, Loth, Wagner, Protoc.” (A35)
Initiator des zum gleichen Datum gegründeten Vereins war der Diaconus Hallbauer, der sich mit weiteren
Aufrufen an die Öffentlichkeit wandte. Auch in seinen Worten finden wir heute den unter 4.1. ausführlich beschriebenen Appell an die christliche Nächstenliebe wieder.
Anläßlich der 150. Wiederkehr der Gründung dieser Einrichtung 1996 veröffentlichte der Rochlitzer
Historiker Gerhard Hofmann eine Artikelserie in der “Freien Presse” (Anlage Nr. 45), in der es am 3.8.96 hieß:
“Eine Deputation bestehend aus Caspari, Knackfuß und dem Stadtgerichtsbeisitzer Loth informierte den
Amtshauptmann über die Vereinsgründung, während dies gegenüber der Öffentlichkeit Hallbauer mit einem Zeitungsinserat im ‚Rochlitzer Wochenblatt‘ tat. Um die erforderlichen Gelder aufzutreiben, setzten sie ein
Zirkular in Umlauf, das allen bemittelten Bürgern ‚ohne Ausnahme‘ durch Boten zugestellt wurde. Diese Aufgabe verrichtete der Lohndiener Thieme, der ansonsten die Schulgelder einkassierte. Mit einem weiteren
Zeitungsinserat ‚Herzliche Bitte an mildtätige Seelen‘ wurde diese Aktion noch unterstrichen. Der Erfolg blieb nicht aus.
Immerhin erbrachte die Sammlung 174 Taler, zehn Neugroschen und fünf Pfennige. Das Geld wurde sofort bei der städtischen Spar- und Leihkasse zinsbringend angelegt.” (A45, S.1, Freie Presse, Rochl. Zeitung, 3.8.96)
Einige Namen der “milden Geber für die Kinderbewahr-Anstalt” und auch die Höhe der Spende findet der Leser in der Anlage Nr. 36.
Als die notwendigen Gelder eingegangen waren, lud Diakon Hallbauer am 13. Juli, die Herren Mitglieder und interessierte
Damen von Rochlitz, zu einer weiteren Beratung ein, um mit einer “mündigen Pflegemutter”, die man in einer “in der Sache erfahrenen Frau aus Meißen” gefunden hatte, einen “Contract” zu schließen. (Anlage Nr. 37).
Mit dem der Frau Schornsteinfegermeister Johanne Christiane Speisebecher gehörenden Grundstück Nr. 429, einem Haus
nahe dem Markt in der heutigen Gärtnerstraße, hatte man auch das geeignete Objekt gefunden und ebenfalls einen “Miethcontract” unterzeichnet. (Anlage Nr. 38)
Nach Klärung dieser Angelegenheiten erschien am 23. Juli 1846 ein Aufruf (Anlage Nr. 39) an “solche Väter und Mütter,
die ihre kleinen Kinder nicht selbst beaufsichtigen können, daß sie der neuen Anstalt ihr Zutrauen schenken und von ihr
Gebrauch machen möchten”. Desweiteren wurden die Konditionen und örtlichen Gegebenheiten geschildert unter denen die
Kinder von der Pflegemutter “abgewartet, gepflegt und beaufsichtigt” werden sollten. “Die Aufnahme und Beaufsichtigung
geschieht ganz unentgeldlich durch eine Pflegemutter, die vom Vereine bezahlt wird. Geeignet zur Aufnahme sind alle kleine
Kinder, die laufen können, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Die Anstalt hat eine geräumige und heizbare
Stube und einen Spielplatz im Freien und ist von früh bis Mittags und von 1 Uhr bis Abends geöffnet. Es steht den Eltern
ganz frei, ihr Kind alle Tage oder nur bisweilen, und zu welcher Stunde sie wollen, hinzubringen. Frühstück und Versperbrod
haben sie ihnen mitzugeben.” (A39) Weitere Einzelheiten sind den “Statuten des Vereins zur Errichtung einer Kinderbewahranstalt” zu entnehmen. (Anlage Nr. 40)
Hofmann schrieb im dritten Teil seiner Artikelserie weiter: “Nachdem alle Vorbereitungen zur Eröffnung der
Kinderbewahranstalt in Rochlitz getroffen waren, fand sich der aus sechs Frauen und drei Männern bestehende engere
Ausschuß des Fördervereins am 7. August 1846 abends nochmals zu einer Beratung zusammen. Er beschloß, die Eröffnung
der Kinderbewahranstalt in aller Stille durchzuführen. Am 13. August 1846 wurden 13 Kinder von ihren Müttern in die
Breite Gasse geführt und der Obhut ihrer ‚Pflegemutter‘ übergeben. Der Ausschuß und weitere Damen des Vereins waren
zugegen. Vereinsvorsitzender Hallbauer hielt eine kurze Ansprache und verpflichtete die Pflegemutter Frau Schönherr mit
Handschlag in ihr Amt. Die Kinder ließen sich die zu ihrer Begrüßung von rührigen Frauen zubereitete Semmelmilch schmecken. Bei fröhlichem Spiel verbrachten sie den ersten Tag in ihrer neuen Umwelt.” (A45, S.3)
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Dieses Foto zeigt Kinder der Rochlitzer Kinderbewahranstalt, allerdings etwa um 1904. Es ist die Gruppe meines Vaters Walther Schwarze. (geb. 30.10.1900, 2. Reihe stehend, 3.v.l. mit Hut, Foto privat).
Eine erste Inventarliste fiel zwar noch kurz aus, zeigte aber die Anteilnahme honoriger Frauen von Rochlitz, wie der Frau des
Textilfabrikanten Winkler, der Frau von Planitz, der Frau Böttiger, der Fräulein Schmeißer und der Frau des Amtshauptmannes, Gräfin von Holtzendorf. (Anlage Nr. 41) Neben Spielzeug waren es vor allem Einrichtungsgegenstände,
aber auch Schiefertafeln, die gespendet oder zusammengetragen wurden.
Einer anderen Quelle zufolge war man nicht untätig, um weitere Kinder für die Bewahranstalt zu gewinnen. (Anlage Nr. 42)
F. Heisterber schilderte am 13. Januar 1847 in einem großen Artikel zunächst einen “entsetzlichen Unglücksfall”, wobei das
dreijährige Kind einer Waschfrau bei deren Arbeit in den Waschkessel fiel und qualvoll starb. Damit sich dies nicht wiederhole, rühmte der Schreiber die hiesige Kinderbewahranstalt und zählte deren Vorteile auf, wie “Geistiges
Wohlbefinden”, “Gedeihen der Kinder” und “angemessene, meist spielende Beschäftigung des Kindes”. Er fand auch noch
einen anderen Vorschlag an die Rochlitzer Bürgerschaft: “Gewiß, die Kinder der Arbeiterclasse sind hier besser aufgehoben,
als die Kinder mancher Wohlhabenden, die ja auch oft weniger passende Stellvertreter zurücklassen. Es wäre daher gar
keine auffallende Erscheinung, wenn wohlhabende Aeltern ihre Kinder zuweilen auch der Anstalt anvertrauen wollten, in der
Voraussetzung, daß die Pflegemutter Reinlichkeit und Ordnung streng im Auge behielte. Die Nachtheile des Zusammenseins mit Kindern der ärmeren Classe sind bei guter Aussicht sehr unerheblich, wenn nicht eingebildet.” (A42, S.2)
Die Beschaffung der finanziellen Mittel war alleinige Sache des Vereins. Artikel im Rochlitzer Tageblatt schilderten immer
wieder die Vorzüge der Einrichtung und hofften auf die wohlwollende Spende der Bürgerschaft. (Anlage Nr. 43) Jährlich
kann man die Aufrufe zur Lotterie zugunsten der Kinderbewahranstalt verfolgen. Einen Plan dazu fand ich aus dem Jahre 1882 in den Akten. (Anlage Nr. 44)
Die Anstalt mußte noch oft das Quartier wechseln, ehe der Verein 1892 auf ein eigenes, selbst errichtetes Haus neben der Post, dem heutigen Küchengebäudes des Krankenhauses, verweisen konnte.
Die sehr gut erhaltene Aktenlage zu dieser Institution wäre es sowieso wert, ihr eine größere Abhandlung zukommen zu lassen, als das der Rahmen dieser Arbeit zuläßt.
Auch staatliche Stellen widmeten sich dem Gesetze nach der Fürsorgepflicht gegenüber Kindern. Bereits aus dem Jahre
1838 existiert eine Akte, die uns über das Ziehkinderwesen dieser Zeit Auskunft geben kann. Allerdings ließen sich hier die
handschriftlichen Aufzeichnungen recht schwer lesen, so daß ich auf Quellen z.T. späterer Jahre zurückgreifen mußte. In
“Ziehe” gegeben wurden vor allem Waisenkinder, Kinder alleinstehender Eltern mit oft vielen Geschwistern aber auch
Kinder, deren Eltern sich in vorgenannten Strafanstalten befanden. So heißt es in einem Schreiben vom Juli 1838: (Anlage Nr. 46)
“Die in hiesiger Stadt bereits seit 12 Jahren bestehende und durch den Erfolg bewährte Einrichtung in Ansehung der
Unterbringung der Ziehkinder, ingleichen der Besichtigung derjenigen, welche die Unterhaltung und Erziehung dieser Kinder
übernehmen, hat bei der hohen polizeilichen Wichtigkeit des Gegenstandes zur Erörterung und Erwägung der Frage
Veranlassung gegeben, ob und inwieweit diese Einrichtung in anderen Orten vielleicht mit Nutzen eingeführt werden könnte.
In dessen Folge ist Man zu der Ansicht gelangt, dieses zwar die Regulierung durch Details einer solchen Einrichtung den
eigenthümlichen Verhältnissen jedes Orts vorbehalten bleiben müßte. Dagegen werden die Grundzüge derselben überall mit Erfolg in Anwendung gebracht werden können.” (A46, S.1)
Dies sollte soviel heißen, daß man mit der Vergabe von Kindern an Pflegeeltern schon gute Erfahrungen gemacht hatte und
daß andere Orte gut daran täten, es ebenfalls so zu handhaben, damit noch mehr “schutzlosen und hilfsbedürftigen Waisen, die erforderliche Aufmerksamkeit und Beachtung zu Theil werden kann”.
Wie aus den folgenden Anordnungen dieser Quelle hervorgeht, konnten die Kinder einmal von der Armenversorgungsbehörde zum anderen auch von Privatleuten in Ziehe gegeben werden.
Darüber wurde, wie auch bei allen anderen das Armenwesen betreffenden Vorgängen, genau Buch geführt. Das geht auch
aus dem folgenden Auszug aus einer Liste der erfaßten Ziehkinder von 1840 hervor. Die vollständige Liste enthält 24 Namen und ist samt Begleitschreiben in der Anlage einsehbar. (Anlage Nr. 47)
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fortlau fende Num- mer
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Name und Stand desjenigen, welcher fremde Kinder erzieht.
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Name der Kinder und Benennung des Heimathortes
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Alter des Kindes
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Name Stand und Heimathort des Vaters oder der Mutter des Ziehkindes
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1.
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Gotthelf Schilling Leinewebermeister
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Bertha Brömel aus Rochsburg
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16 u. ½ Jahr
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der Vater ist nicht ausfindig zu machen und die Mutter ist ....
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2.
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Johann Gotthold Wagner Tuchscherermeister
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Wilhelmine Karthen aus Frohburg
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13. Jahr
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der Vater ist gestorben und die Mutter ist wohnhaft in Frohburg
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3.
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Christian Friedrich Brückner Handarbeiter
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Marie Sopfie Auguste Hanke
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6 u. ½ Jahr
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dieselbe ist laut Taufschein in Külzschau geboren
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4.
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Johann Gottlob Gerstenberger Tischlermeister
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Julius Böttiger aus Rochlitz
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10 u. ½ Jahr
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die Eltern sind gestorben
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(wird im Original fortgesetzt, d. Verf.)
“Die Zieheltern bez. die Ziehmütter, das sind alle diejenigen Ehepaare bez. weiblichen Personen, welche Kinder gegen
Entgeld zur Erziehung und in Pflege bei sich aufnehmen...”, geht aus einer Mitteilung des Rochlitzer Tageblattes vom 23. Juli
1903 hervor. (Anlage Nr. 48) Dabei bezieht man sich auf eine Bekanntmachung aus dem Jahre 1879, wo darauf verwiesen
wurde, daß bei der Übernahme einer derartigen Aufgabe, vorher unbedingt “eine obrigkeitlichen Erlaubnis” eingeholt werden müsse. (Anlage Nr. 49, unter “Verzeichnis” Rathsbeschluß vom 25. September 1879)
Was bei der Antragsgenehmigung enthalten sein sollte, sagt uns eine in der gleichen Akte enthaltene “Ziehkinder-Ordnung”,
allerdings aus dem Jahre 1920, wobei anzunehmen ist, daß sie schon eher Bestand hatte. (Anlage Nr. 50)
Einem Schreiben vom Februar 1880 zufolge, kann nämlich geschlußfolgert werden, daß Frauen des Rochlitzer
Frauenvereins, wie Frau Dr. Bruder, Frau Pfarrer Hochmuth, Frau Haberkorn u.a., beauftragt wurden, die Aufsicht über solche Kinder und deren Ziehmütter auszuüben. (Anlage Nr. 51)
Dr. Bruder schrieb darüber: “Die genannten Frauen haben die Kinder wenigstens monatlich einmal besucht, und gefunden,
daß die Ziehmütter, die meistens Verwandte und Angehörige sind, ihre Pfleglinge recht gut behandeln. Nur Frau Pfarrer
Hochmuth sprach den Wunsch aus, daß das Ziehkind Karl Ewald Steiß eine Unterstützung aus der hiesigen Armenkasse erhalten möge, da dessen Ziehmutter Frau Wulf (in Lautenbachs Hause) über Mangel geklagt habe, weil die Ältern des
Kindes nichts für dasselbe thun.” (A51, S.2)
Daß schon damals Eltern ihre Kinder sträflichst vernachlässigten, kann man auch in dem Schreiben nach der Liste mit den
Namen der Ziehkinder lesen. So mußte “der unter No. 20 genannte Julius Anton Kober seinem noch hier lebenden Vater
Obrigkeitswegen entnommen werden u. bei fremden Leuten untergebracht werden ..., weil er in Gefahr stand durch die
unmenschliche Behandlung seines Vaters ums Leben gebracht zu werden.” Insgesamt äußert man sich zufrieden mit den
neuen Eltern oder Müttern, denn “... alle (sind) bei Leuten untergebracht, wo sie eine bessere u. angemessenere Erziehung genießen als wenn sie noch bei ihren Eltern wären”. (A47, S.6)
Wie der Pressemitteilung von 1903 noch zu entnehmen ist, sind wahrscheinlich aber auch Zieheltern oder –mütter ihren
Aufgaben nicht gerecht geworden und haben den Nebenverdienst ungerechtfertigt eingestrichen, wenn sie keine Genehmigung besaßen oder der Aufsicht, der Pflege und der Behandlung der Ziehkinder nicht ordnungsgemäß nachkamen.
So wurde jenen mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. gedroht, die den Bestimmungen nicht nachkamen.
Wie Kinder gepflegt werden sollten, sagt uns eine “Anleitung zur Kinderpflege”, allerdings auch aus dem Jahre 1920, jedoch aus gleicher Akte. (Anlage Nr. 52)
In diesem Kapitel habe ich schon angedeutet, daß sich der Frauenverein zu Rochlitz im Ziehkinderwesen besonders
engagierte. Womit er sich weiterhin befaßte, möchte ich im folgenden Abschnitt darlegen.

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