5.1.Hospital

                                    

5.1. Das Hospital und das neue städtische Krankenhaus

 

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Eine alte Ansichtskarte zeigt das Hospital (rechts) mit der Hospitalkirche etwa um 1900. Bei den Rochlitzern ist das Gebäude nur als “Spittel” bekannt.

Die “Spittelkirche” ist nicht mehr vorhanden, an deren Stelle verläuft heute die Schützenstraße.

In der kurzen von mir geschilderten Historie der Stadt Rochlitz tauchte dieses Gebäude, samt seiner Kirche, vor allem nach den Befreiungskriegen auf. Schloßdirektor Baumbauch schreibt mehr darüber: “ ...das Hospital Sankt Spiritus, d.h. zum Heiligen Geist, entstand wahrscheinlich im 13. Jh. als ein Produkt christlicher Mildtätigkeit. Sorge um den außerhalb der Familie stehenden Bedürftigen war moralische Pflicht. Während die Versorgung Pflegebedürftiger bis ins 19. Jh. traditionell innerhalb der Familie erfolgte, diente das Hospital zur Unterbringung alleinstehender Alten, Siechen, Waisen und Kranken.

Es war eine Institution organisierter Armenpflege unter geistlicher Leitung, aber städtischer Verwaltung und Durchführung. Das Hospital war noch kein Krankenhaus im heutigen Sinne; der seelsorgerische Aspekt dominierte noch gegenüber dem medizinischen. Bei etwa 2000 Einwohnern (um 1500) konnten hier 15 Personen kostenlos betreut werden. Erst im 19. Jh. wurde es durch ein städtisches “Armenhaus” (Brückenstraße 11) ergänzt.

Das jetzige Gebäude, 1854 erbaut, wurde wenig später durch den Bau des Krankenhauses entlastet. Die mit dem Hospital verbundene Hospitalkirche diente nach der Reformation vor allem als Friedhofskapelle und war 1812-14 neben dem Schützenhaus und dem Wohnhaus Gröblitzer Weg 2 eines der drei Rochlitzer Notlazarette. ...” (Baumbach, 1994, S.10)

In der Bode-Chronik stehen dazu noch einige Ergänzungen: “ Gleich neben ihr (der Hospitalkirche, d. Verf.) befindet sich das Hospital, über dessen Entstehung keine Urkunden vorhanden. Nur so viel weiß man, daß Herzogin Elisabeth, die 1537-1547 hier residirte, dem Hospital 1300 Fl. vermachte, von denen das Hospital jedoch kaum 650 Fl. wirklich erhielt. Dieses alte Hospital wurde nun aber im Jahre 1833 so baufällig, daß die darin wohnenden Armen kaum Schutz vor dem Wetter fanden, trotzdem debattirte man 17 Jahre, von 1833-1850 ohne Resultat über die Erbauung eines neuen, bis der Brand des alten Hospitals am 22. Septbr. 1852 der Debatte ein Ende machte, da nun zweifellos neu gebaut werden mußte. Am 12. Januar 1854 beschloß der Stadtrath zu Rochlitz in Verbindung mit der Hospital-Inspection den Bau schleunigst zu beginnen, und übernahm Herr Moritz Oesterreich dessen Ausführung für die Summe von 2846 Thlr. 20 Ngr. Die Uebernahme des neuen Gebäudes fand schon am 5. Februar 1855 statt.” (Bode, 1865, S.28)

Ähnlich wie beim Armenhaus brauchte ich mich also nicht zu wundern, daß ich wichtige Hinweise zum Hospital in einer Bauakte fand. Durch die starke Beanspruchung der Gebäude und durch Brände im Hospitalgebäude und in der Hospitalkirche, was später zu deren Abbruch führte, waren ständig bauliche Maßnahmen notwendig, wozu aber oft das Geld fehlte. Eine von mir in der Bauakte gefundene große Federzeichnung beider Bauwerke, habe ich zum Schluß der Anlagen eingefügt.

Immer wieder konnte man über Schäden an beiden Gebäuden lesen, welche sich natürlich auch auf des Leben der Insassen auswirkte. So wurden in einem Schreiben von 1857 aufgezählt: “Giebelfenster und mehrere Scheiben vom Putze abgefallen”, “ Sprünge in der Mauer und an den Stufenführungen sind vom Putze entblößt” und “die Farbe ist vom ganzen Gebäude ausgewässert”. (Anlage Nr. 29)

Dennoch mußte die Arbeit im Hospital aufrechterhalten werden, wie zum Beispiel für die im Schreiben von 1862 genannten “wirklichen Hospitaliten Weber Hunger, Schuhmacher Wiesenhaken und Tischlermeister Vulpius” und darüber hinaus noch “der ehemalige Gutsbesitzer Schomberg, die ledige Trenkmann, der Arzt Poppitz und der Korbmacher Jahn”, der sich aber laut Quelle mehr für das Armenhaus eignen würde. Für sie mußten als Nahrungsmittel u.a. im Jahre 10 Pfd. Rindfleisch, 4 Pfd. Kalbfleisch, 2Pfd. Schöpsenfleisch und 2Pfd. Schweinefleisch bereitgestellt werden. (Anlage Nr. 30)

Meist konnten nur die mit dem Hospital verbundenen Ländereien auf Gröblitzer Flur die notwendige Nahrungsgrundlage sichern. In einer 1862 angelegten Akte wurde darüber Nachweis geführt. Aus gleicher Quelle lag mir so auch handschriftlich die Hausordnung des Hospitals vor. (Anlage Nr. 31)

Da diese nicht so umfangreich ist, möchte ich das Transkript gleich hier einfügen.

Hausordnung

§.1.

     Der Hospital-Vater ist Vorgesetzter über sämtliche Personen, ihm ist daher unbedingtes Gehorsam zu leisten, er hat alle Ungebührnisse, namentlich, Unreinlichkeit, Sauferei, Zank und Streit zu schlichten und zu bestrafen.

§.2.

Bei der Aufnahme eines Hospitaliten, ist womöglich eine Bettstelle, ein Deckbett, ein Kissen, ein Stuhl, ein Tisch, eine Lade, nebst der unentbehrlichsten Bekleidung und Wäsche mitzubringen.

§.3.

Das Reinigen der Kleider, Betten und Wäsche hat ein jeder Hospitalit aus eignen Mitteln zu bestreiten, und sich an jeden Sonntag mit neuwaschener Wäsche zu bekleiden, worauf der Hospitalvater strenge Aufsicht zu führen hat.

§.4.

Jeder Hospitalit hat sich eines christlichen und ruhigen Lebenswandel zu befleißigen und bei Strafe weder Zank noch Streit im Hospital anzustiften.

§.5.

Trunkenheit und Schwelgerei kann nach Umständen mit Leibeszüchtigung bestraft werden.

§.6.

Zuviel und unartiges Tobackrauchen in der Wohnstube, ist der Gesundheit und Reinlichkeit wegen verboten.

§.7.

Alle Hospitaliten haben ihren Aufenthalt gemeinschaftlich in der großen Wohnstube und ist einen jeden ein Platz zu einen Sitze darinnen anzuweisen und überdieß noch auf den Boden eine Schlafstelle, freies Holz hat ein jeder in Gemeinschaft mit den anderen zum Heizen und Kochen.

§.8.

Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung hat der Hospitalvater sofort dem Hospitalverwalter anzuzeigen und letzterer darüber zu verfügen, bei öfterer wiederholter Zuwiderhandlung kann der unartige Hospitalit ausgewiesen und ihm im nöthigen Fall ein Aufenthalt im Communhaus angewiesen werden.

Der Begriff “Hospitalit” war auch für mich neu. Die Bezeichnungen Hospitalvater und Hospitalverwalter bestätigen andererseits die Aussagen Baumbachs, daß ein Geistlicher die Verantwortung für das Hospital trug. Mancher Paragraph erinnert uns hier wieder an das Armenhaus und bei den angedrohten Züchtigungen auch an die Zwangsarbeitsanstalt.

Für den Hospitalverwalter hingegen gab es eine ausführlichere “Geschäftsordnung”. (Anlage Nr. 32)  So hatte er sich nicht nur um sämtliche Gebäude und Stallungen sowie sonstiges Zubehör zu kümmern, ihm oblag es auch, sich bei “Baulichkeiten” mit dem städtischen Bauamt in Verbindung zu setzen. Er hatte die “liegenden Grundstücke” des Hospitals zu begehen und deren “pflegliche Bewirtschaftung ...” zu überwachen. Auch die Holzschläge waren rechtzeitig vorzunehmen. Ebenso war er für Begräbnisse, über die er ein Verzeichnis zu führen hatte, und für die Ordnung der Grabstätten zuständig. Hospitalverwalter, Hospitalvater und auch dessen Ehefrau, die Hospitalmutter, hatten stets auf eine sittliche Lebensweise der Insassen zu achten. Ich habe allerdings noch keinen Hinweis gefunden, wer die Hospitaliten pflegte und versorgte. Der Begriff der Wärterinnen tauchte erst mit dem Krankenhausneubau auf.

Auch die Rochlitzer Stadtverordneten waren darauf bedacht, daß im Hospital Ruhe und Ordnung herrschte, denn in einer Meldung des Vereinigten Wochenblattes für Rochlitz und Umgebung zu einer Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1863 hieß es u.a.: “Auch wird beantragt, daß im Hospital nur solche Personen, die hier Bürger sind, aufgenommen werden, damit der gute Ruf einer solchen Anstalt am entgegengesetzten Falle nicht leide.” (VWBl. f. Rochl., 1863, S.11)

Trotz Wiederherstellung der Arbeits- und Unterbringungsmöglichkeiten im Hospital, zeigte es sich , daß dieses den Aufgaben der neuen Zeit nicht mehr gewachsen war. Die Rochlitzer Stadtväter faßten deshalb den Neubau eines Krankenhauses ins Auge, der nun ganz unter der städtischen Einflußnahme stehen sollte. In einer Notiz zu den Verhandlungen der Stadtverordneten zu Rochlitz vom 4. und 23. Dezember 1861 wurde geschrieben, daß “die Errichtung eines städtischen Krankenhauses allseitig als nothwendig erachtet, und beschlossen, ein solches im Jahre 1862 von Grund aus neu zu erbauen, indem man zugleich den Stadtrath ermächtigte, das auf der unteren Gärtnerstraße gelegene und hierzu sich eignende Gartengrundstück des Hrn. Fleischermstrs. Jacob für den Preis von 500 Thlr. zu erwerben, sowie die Pläne und Anschläge zum Krankenhaus anfertigen zu lassen.” (VWBl. f. Rochl., 1862, S.173)

Am 2. Mai 1862 war es schon soweit, denn es wurde gemeldet: “Heute fand im Beisein der Vertreter der Städtischen Behörden und der betreffenden Gewerken die feierliche Grundsteinlegung zu dem neuzuerbauenden 40 Ellen langen, 2 Stockwerke hohen städtischen Krankenhause nebst Badeanstalten statt. Bei dieser Gelegenheit sprachen die Herren Brgrmstr. Ritter v. Caspari, Hr. Rathmann Zwücker und Hr. Stadtverordnetenvorsitzender Köhler bei den üblichen drei Hammerschlägen einige passende Worte.” (VWBl. f. Rochl., 1862, S.190)

Genaueres finden wir nochmals beim Zeitgenossen Friedrich Bode, der über das Voranschreiten des Baues oft in seiner Zeitung berichten konnte. “Dasselbe (Stadt-Krankenhaus, d. Verf.) verdankt seine Entstehung der Anregung des Herrn Bürgermeister Ritter etc. Caspari, der in der Rathssitzung vom 29. Novbr. 1861 zuerst den Antrag auf Erbauung eines solchen stellte. Veranlassung zu diesem Antrage gab ein 1861 hier grassirendes Nervenfieber, das viele Opfer forderte, sowie der Umstand, daß selbst für Geld keine Wärterinnen dabei zu haben waren. Der Rath erkannte die Nothwendigkeit eines Krankenhauses an, und beschloß mit den Stadtverordneten gemeinsam die Sache näher zu erwägen. In der für den 4. Decbr. 1861 anberaumten gemeinschaftlichen Sitzung des Stadtraths und der Stadtverordneten faßte man einstimmig den Beschluß, ein Krankenhaus und zwar neu zu erbauen, hierzu, wenn der Preis 500 Thlr. nicht übersteige, das Jacob’sche Gartengrundstück an der Breiten-Gasse zu kaufen, und den Stadtrath zu beauftragen, Pläne und Kosten-Anschläge einreichen zu lassen. Schon am 11. Decbr. wurde das Jacob’sche Grundstück für 500 Thlr. angekauft, und am 6. Mai 1862 der Contract mit Herrn Zimmermeister Moritz Oesterreich und Herrn Maurermeister Joh. Gottl. Junghans abgeschlossen. Bereits am 1. Januar 1863 wurde das Krankenhaus, für 32 Betten eingerichtet, dem Gebrauch überwiesen. Die Gesamtkosten des Baues, die innere Einrichtung einbegriffen, beliefen sich auf 8882 Thlr. und 4Pf., welche Summe durch die Ueberschüsse der Sparcasse gedeckt werden soll. In dem Krankenhause, dessen Arzt Herr Dr. med. Schützenmeister ist, befindet sich zugleich eine Badeanstalt mit Wannen-, Douche-, Sturz-, Dampf- etc.- Bädern, die gegen die üblichen Gebühren Jedermann zur Benutzung freistehen. Die Lage des Krankenhauses ist so gut, wie nur gewünscht werden kann; denn es ist rings von Gärten, Feld und Wiese umgeben, die Luft daher eine reine, für Kranke sehr zuträgliche; auch die innere Einrichtung läßt wenig zu wünschen übrig. Ueberall herrscht größte Reinlichkeit, die Zimmer sind hoch und luftig, und werden nicht überfüllt mit Kranken. Die Pflege der Kranken soll musterhaft sein, trotz des billigen Verpfleggeldes 18 Ngr. jährlich für eine weibliche, 1 Thlr. für eine männliche Person, wofür dieselben Pflege, ärztliche Behandlung und freie Kost erhalten, so daß sich also Rochlitz Glück wünschen kann, eine solche Anstalt zu besitzen und die Kranken Den segnen mögen, der den Bau veranlaßte.” (Bode, 1865, S.42)

Das neue Krankenhaus wurde recht schnell angenommen, was die im Rochlitzer Tageblatt veröffentlichen Berichte und steigenden Zahlen beweisen.

“In diesem verflossen Jahre 1863 wurden hier ärztlich behandelt 110 Kranke. Von diesen sind 96 vollständig genesen, 4 gebessert, 4 in andere Verpflegung übergegangen, 6 gestorben. Die verschiedenen Krankheitsformen waren: Ausschlag 26, Syphilis, primäre 11, secundäre 4, Fußgeschwüre 7, Magencatarrh 6, Lungenentzündung und Gelenkrheumatismus je 5, Bronchialcatarrh 4, Blutarmuth, Augenentzündung und Beinbruch je 3, Gehirnerschütterung, Gehirnschlag, Tuberculose, Lungenemphysem, Gicht, Zellgewebsentzündung, Zahngeschwür, Quetschungen und Hautwunden je 2 Fälle, Säuferwahnsinn, Tobsucht, Epilepsie, Brustwassersucht, Halsentzündung, Magengeschwür, Blinddarmentzündung, Typhus, Bandwurm, Wechselfieber, Säuferdyscrasie, Hautwassersucht, Krätzgeschwür, mit Wolfsrachen complizirte Hasenscharte, angeborne Phimose je 1 Fall. Außer den zahlreichen zur Heilung im Krankenhause Aufgenommener verordneten Bädern wurden noch 144 Dampf- und 902 Wannenbäder verabreicht.” (Anlage Nr. 33)

Wie die Ausbildung des Pflegepersonals erfolgte, konnte ich noch nicht herausfinden. Es läßt sich aber durchaus vermuten, daß auch Rochlitzer Frauen die Pflegerinnenschule des Albert-Vereins in Leipzig absolviert haben, denn eine große Annonce vom August 1869, wiederum im Rochlitzer Tageblatt, ist auch von Frau Rittmeister v. Grünewald aus Rochlitz unterzeichnet worden. Danach war eine Schule für Krankenpflegerinnen im städtischen Hospital zu Leipzig entstanden. “In sie einzutreten steht jeder unbescholtenen Frau und Jungfrau offen, welche zwischen dem 20. und 40. Lebensjahre steht. Die Anmeldung für den Eintritt erfolgt bei dem Vorstande des Albertvereins. Auch werden dort die weiteren Bedingungen mitgetheilt, welche sich an den Eintritt knüpfen.” (Anlage Nr. 34)

Das Nebeneinanderbestehen bzw. den Übergang von privater zu öffentlicher Wohlfahrt und Unterstützung möchte ich auch am Beispiel des nachfolgenden Kapitels zeigen.