4.3.Armenhaus

4.3. Der Armenausschuß und das Armenhaus

 

Die  Beschreibung der Gesetzlichkeiten im vorangegangen Abschnitt widerspiegelt aber noch nicht das Funktionieren des Armenwesens in der Stadt. Auch die Akten mit solchen Titeln wie “Die Beschäftigung arbeitsfähiger Armen bei der Stadt Rochlitz” aus dem Jahre 1840 oder die “Acta die Unterstützung der Stadtarmen im Winter von 1853 zu 1854 betr.” oder auch die Zeitungsmeldung betreff der kostenlosen Abgabe von Rindfleisch “an die ärmern Einwohner des Orths” vom 10.Dezember 1853 im Rochlitzer Wochenblatt u.v.a.m. enthalten im wesentlichen Fakten. Wer verbirgt sich dahinter, der dies alles organisierte und zu Wege brachte? Welche Akte enthält neben Einnahmen, Ausgaben, Kassenbelegen, Lebensmitteln, die verausgabt wurden, nicht nur die Namen derer, die dies erhielten, sondern auch derer, die das bewerkstelligten?

Es mußte lange gesucht werden, bis ich in der Akte zu “Unterstützungsangelegenheiten” (KA Wbg., Nr. 4267) eine Einladung an alle Mitglieder des Armenunterstützungs-Vereins vom 25.September 1868 fand.

Demnach gehörten ihm zu diesem Zeitpunkt an:

Herr Amtshauptmann von Ehrenstein                      Herr Sup. Dir. Bruder

Herr Gerichtsamtmann Wilisch                               Herr Archidiaconus Köhler

Herr Diaconus Neunhöfer                                      Herr Schuldirector Moritz

Herr Rathmann Brücker                                        Herr Rathmann Schilling

Herr Rathmann Kunze                                          Herr Rathmann Naumann

Herr Rathmann Wohlleben                                    Herr Stadtverordneter Rost

Herr Stadtverordneter Asmus                              Herr Stadverordneter Schmeißer

Herr Dr. med. Böhme                                          Herr med. prakt. Gelbke

Herr Bezirksvorsteher Fuchs                                Herr Bezirksvorsteher Rösger

Herr Bezirksvorsteher Seidel                                 Herr Bezirksvorsteher Gabler

Herr Bezirksvorsteher Leonhardt                          Herr Bezirksvorsteher Herrmann

Herr Bezirksvorsteher Just                                   Herr Bezirksvorsteher Oehme

Herr Bezirksvorsteher Dietze                               Herr Bezirksvorsteher Opitz

Anhand dieser Aufstellung und der von mir später gefundenen Geschäftsordnung des Armenausschusses der Stadt aus dem Jahre 1897 (Anlage Nr.12), bestätigt sich meine Behauptung aus dem vorangegangenen Kapitel, wonach der Armenausschuß und der Armenverein/Armenunterstützungsverein in enger Verbindung zu sehen sind. Nach dem § 2 dieser Geschäftsordnung, die in ähnlicher Ausfertigung schon nach der Lokalarmenordnung gültig gewesen sein muß, bestand der Armenausschuß:

“1.aus den verfassungsmäßig in denselben berufenen zwei Ratsmitgliedern und zwei Stadtverordneten als ordentlichen Mitgliedern,

2. aus dem Pfarrer und dem Archidiakonus als außerordentlichen Mitgliedern, denen bei Abstimmungen eine Stimme nicht zusteht. ...

Schließlich kann der Vorsitzende des Ausschusses

3. den städtischen Armenarzt als außerordentliches Mitglied mit nur beratender Stimme zu den Sitzungen einladen, so oft Angelegenheiten zur Beratung stehen, die die Gegenwart eines Arztes wünschenswert erscheinen lassen, insbesondere wenn es sich um die Einrichtungen von Armenanstalten oder um Anträge, die vom Armenarzt gestellt sind handelt.” (Anlage 12, S.1)

Der oben eingeladene Armenunterstützungsverein aus dem Jahre 1868 wies diese Mitgliedsliste auf und war noch erweitert um 10 Bezirksvorsteher. Dies zeigt wiederum, im Vergleich mit den im Kapitel 4.2. gemachten Ortsangaben, daß diese identisch mit der Aufteilung der Stadt in 10 Bezirke zur Betreuung der Armen durch diese Vorsteher waren. Eine Einteilung der Stadt in nur 4 Bezirke erfolgte erst nach der Jahrhundertwende im April 1920. (siehe dazu KA Wbg. Akte Nr. 6505)

Die Hauptaufgaben des verwaltungsmäßig arbeitenden Armenausschusses bestanden laut §1 der Geschäftsordnung vor allem darin, “verfassungsmäßig in der Regel die Unterstützungsgesuche zu begutachten, die Almosenempfänger-Verzeichnisse von Zeit zu Zeit ... durchzugehen, über Abstellung wahrgenommener Mängel ... geeignete Vorschläge zu machen und den außerordentlichen Austeilungen von Lebensmitteln oder Brennmaterial sich zu unterziehen”. (A12, S.1) Konkretere Ausführungen dazu kann man in den §§ 3. u. 4. finden.

Neben den vielen Akten, die ich im Kreisarchiv dazu einsehen konnte, wurde mir durch den Rochlitzer Geschichtsverein eine kleine Broschüre zugänglich gemacht, die eine Art Geschäftsbericht des “Armen-Unterstützungs-Vereins” aus dem Jahre 1820 enthält. (Anlage Nr. 13) Darin heißt es unter anderem:

“Die Hoffnungen, mit denen wir das nun zu Ende gehende 1820ste Jahr antraten, sind für die hiesige ArmenUnterstützungsAnstalt auf die erfreulichste Weise erfüllt worden. Die Anstalt hat sehr viel innere Festigkeit, so wie an nützlicher Wirksamkeit gewonnen. Dazu hat abermals die dankbar anzuerkennende Willigkeit der Geber ungemein viel beigetragen; denn wie die Rechnung ausweiset, sind im vorigen Jahre nicht nur sehr wenig Reste geblieben, sondern auch die ältern fast alle eingegangen. Die Allerhöchste Behörde erkannte auf eine für die hiesige Stadt und Amtsvorstadt sehr schmeichelhafte Weise die fortdauernde Wirksamkeit des Vereins allergnädigst dadurch an, daß Sie geruhete, wie das nachstehend abgedruckte Allerhöchste Rescript beweiset, die früher um den halben Waldpreis verabreichten zehn Scheitklaftern und vierzig Schocke Reißholz derselben für die Zukunft unentgeldlich zukommen zu lassen.

Bei dieser Gelegenheit finden wir uns verbunden, denenjenigen unserer Mitbürger, die auch in diesem Jahre sich bereitwillig finden ließen, jeder einen Theil dieses Holzes aus hiesigem Walde unentgeldlich anzufahren, hierdurch öffentlich zu danken.

     Wenn die Anstalt unter Gottes Beistande, bei der fortdauernden Unterstützung der hiesigen Einwohner und künftiger immer einsichtsvoller Verwaltung, noch einige Zeit, wie bisher, besteht: so wird nach mehrern Jahren der hiesige Ort mit Erkenntlichkeit auf die Zeit zurücksehen, wo der Grund zu einem Institute gelegt wurde, von welchem die Nachkommen wesentlichen Nutzen ziehen, und über das sich Wohlhabende und Arme freuen werden.

     Rochlitz, am 31. December, 1820.

                     Der ArmenUnterstützungsVerein” (A13, S.1f)

Der danach folgende königlich-sächsische Brief zeigt uns die “Großzügigkeit”, mit der der Landesvater die Armen der Stadt Rochlitz bedachte.

“Von Gottes Gnaden F r i e d r i ch  A u g u st, König  von Sachsen etc. etc. etc.

Bester, liebe getreue. Wir haben auf Ansuchen des Armen Unterstützungs Vereins zu Rochlitz für die Armenanstalt daselbst ein jährliches Quantum von

               Z e h e n  Klaftern 6 Viertel weichen Scheiten, und

               V i e r z i g  Schock weichen Reißigs,

von und mit instehendem Jahre an, bis auf  weitere Verordnung, und so lange diese Anstalt mit Nutzen für das allgemeine Beste besteht, aus der Rochlitzer AmtsWaldung unentgeldlich bewilligt. Es ist daher Unser gnädigstes Begehren und Befehl, ihr wollet gedachtem Verein solches bekannt machen, ...”. (A13, S.3)

Die folgende “Rechnung über Einnahme und Ausgabe bei der Armen-Unterstützungs-Anstalt zu Rochlitz auf das Jahr 1820”, ist in der Anlage auszugsweise nachzulesen.

Das Rochlitzer Armenhaus heute

Armenhaus2

Das ehemalige Armenhaus von Rochlitz heute in der Brückenstraße Nr. 11. Das Haus ist z.Z. nicht bewohnt.

Armenhaus3

Der Schlußstein im Türbogen des Hauses zeigt die auf den Stadtkarten eingetragene Grundstücksnummer 400 und die heute gültige Hausnummer 11.

Armenhaus4

Auf der Rückseite sieht man noch das Fachwerk und rechts den Anbau nach der Jahrhundertwende, wodurch die Bauakte mit den Angaben zum Armenhaus vorlag.

 

Im allgemeinen Teil zur Geschichte des Armenwesens in ganz Deutschland habe ich bereits auf den repressiven Charakter der Gesetze und Anordnungen hingewiesen. Der §5 der Rochlitzer Geschäftsordnung forderte direkt die Überwachung der “zugeteilten Armen in bezug auf ihre Lebensweise”. Besonders dann, “wenn Unterstützte, die arbeiten können, dem Müßiggange sich hingeben, wenn sie Tanzstätten oder öfter Schankwirtschaften besuchen, wenn sie sonst unnötigen Aufwand machen, wenn sie die Kinder nicht reinlich halten, nicht zur Schule anhalten oder sonst verwahrlosen lassen”. (A12, S.2)

Der Armenausschuß hatte insbesondere auch die Aufgabe, die Aufsicht über das Armenhaus auszuführen. Kurioserweise existiert eine direkte Akte zum Armenhaus und seinen Geschäftsgängen bei den sonst so gewissenhaften Rochlitzer Stadtschreibern nicht. Erst durch einen zur Jahrhundertwende vollzogenen Anbau, fand ich bei den Bauakten der Stadt Rochlitz eine Akte mit wichtigen Einzelheiten zum Armenhaus. (KA Wbg., Nr. 6505) In älteren Karten findet man das Gebäude eingezeichnet in der Brückengasse, heute Brückenstraße, unter der Grundstücksnummer 400, was noch im Schlußstein des Türbogens zu lesen ist. Als erstes entdeckte ich das Reglement, nach dem sich die eingewiesenen Hausbewohner zu richten hatten.

Was die sächsische Armenordnung mit “Verschaffung von Unterkommen” (A8, S.8) bezeichnete, erhielt hier eine Satzung. Ich meine, daß man davon ausgehen kann, daß die Begriffe Armenhaus und Armenanstalt identisch sind, nicht aber mit den von mir noch zu klärenden Begriff der Zwangsarbeitsanstalt für Arme.

Anstaltsmäßig, obwohl das Haus ein ganz normales Wohnhaus ist, stellt sich uns die Hausordnung dar. (Anlage Nr. 14 u. 15)

Zuständig für das Armenhaus war der Armenhausvorsteher, der seinerseits wieder dem Bezirksvorsteher bzw. dem Stadtrat unterstand. Unergründlich ist für mich in der Ordnung, warum zwischen der männlichen und der weiblichen Bezeichnung, -vorsteher/-vorsteherin, gewechselt wird. Vermutlich wurde aber diese Aufgabe einem Ehepaar übertragen, wobei der Mann durchaus noch einer anderen Beschäftigung nachging. Einem Brief an den Armenhausverwalter zufolge (Anlage Nr. 16), allerdings erst aus dem Jahre 1918, war der Herr Hunger außerdem noch Hilfsschutzmann und stand in einem Beamtenverhältnis. Dafür hatten er und seine Familie einige Vorzüge z.B. “freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung”. Bei Vernachlässigung seiner Obliegenheiten behielt sich der Rat “das Recht auf sofortige Wohnungsräumung” vor. (A16, S.1)

Eingedenk der zu erwartenden Insassen war die Hausordnung besonders streng gefaßt. Auch hier finden wir die damals übliche Praxis einer intensiven Bevormundung, der auf die Unterstützung angewiesenen Armen. Es ging soweit, daß dem Hausbewohner bei Widersetzlichkeit sogar die Strafe einer körperlichen Züchtigung drohte. (A15, §11.) Aus dem Schriftverkehr mit dem Stadtrat zu späterer Zeit ist allerdings auch zu entnehmen, daß es äußerst schwierig war, manchen losen Mieter zu “zähmen”. Ähnlich heutiger Methode war “jeder Armenhausbewohner ... verpflichtet, sich ausreichend lohnende, seinen Fähigkeiten und Kräften angemessene Arbeit selbst zu verschaffen”.(§8.)

Über das gemeinschaftlich genutzte “Inventar des Armenhauses zu Rochlitz” kann sich der Leser in der Anlage 17 selbst einen Überblick verschaffen.

Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle einen Zeitungsartikel aus der 1. Beilage zum Rochlitzer Tageblatt Nr.133 vom Sonnabend/Sonntag 10./11. Juni 1939 lassen, auf den mich die Leiterin des Kreisarchivs in dankenswerter Weise aufmerksam machte. Allerdings lies sich dieser nicht kopieren, so daß ich zitieren muß.

Eine Armenkasse in Rochlitz vor 140 Jahren

    Schon vor 140 Jahren verfügte die Stadt Rochlitz über eine Armenkasse, die wöchentlich 31 Arme und elende Personen zum Teile ganz unterstützte, teilweise auch nur einen gewissen Betrag reichte. Immerhin war die Obrigkeit doch nicht ganz in der Lage, den immer lästiger werdenden Gassenbetteln von Einheimischen und Fremden zu steuern. Ein Rochlitzer Menschenfreund, sein Name ist uns heute nicht mehr bekannt, schlug deshalb noch eine monatliche freiwillige Abgabe vor, die von den reicheren Einwohnern gesammelt werden sollte.

    Durch Verteilung an die Armen wollte man dann erreichen, daß dem Bettelunwesen in der Stadt Einhalt geboten wurde. So entstand schließlich im Jahre 1798 für die Rochlitzer Armenkasse folgende Einrichtung: Es wurden 5 Vorsteher und ein Kassierer gewählt, die ein halbes Jahr bleiben sollten. Die Vorsteher, die aus der Bürgerschaft und aus der Geistlichkeit bestehen sollten, waren ehrenamtlich tätig, der Kassierer aber hatte die gefaßten Beschlüsse auszuführen. Ueber die Verteilung dieser Gelder und die weitere Entwicklung sagt uns ein seinerzeitiger Rochlitzer Gewährsmann wörtlich: "Gleichwie die freiwillige Sammlung in den ersten drei Monaten 75 Taler, 8 Groschen, 7 Pfennige betragen; so haben in dieser Zeit 30 Arme, darunter auch Personen, die sich zwar ernähren können, aber wegen einer zugestoßenen Krankheit daran verhindert worden, zu finden und 23 Kinder einen Zuschuß erhalten; hierüber sind 28 Kinder zur Schule gehalten und das Schulgeld für sie bezahlt worden. Und da die Absicht der Gesellschaft vorzüglich dahin geht, die Jugend zur Arbeit anzugewöhnen und von dem Müßiggange abzuziehen; so haben die Vorsteher eine Stube besorgt, dahin das Kind, welches sich bei dem Betteln betreffen läßt, gebracht, und nach den Schulstunden zur Arbeit angehalten wird! allein bis jetzt ist das Betteln geblieben und die Stube noch nicht gebraucht worden. Wie alle die wissen, die aus dieser Kasse oder aus dem Stadtalmosen etwas erhalten, daß sie den Beitrag verlieren, wenn sie betteln gehen; so ist es zwar in der Stadt bis hierher geblieben, nicht aber also auf den nächsten Dörfern, daran aber sind die Dörfer selbst schuld.

    Denn obwohl den Dörfern durch die Obrigkeiten die ergangenen höchsten Vorschriften mehrmals eingeschärft und ihnen aufgegeben worden ist, die Bettler, besonders auch die Rochlitzer zu arretieren und einzuliefern, so geschieht es, aus nicht auszulöschenden Einbildungen, daß dieses üble Folgen haben könne, doch nicht. Sie verursachen dadurch, daß die alten Bettler von ihrer Gewohnheit, nicht zu arbeiten sondern lieber müßig zu gehen, nicht zurückgebracht werden können. Zur Charakteristik der Menschen muß man doch zweier Personen gedenken, die, obwohl, sie ganz arm und ihre vielen Kinder nicht zu ernähren im Stande, dennoch die ihnen zugedachten Wohltaten an Schulgeld und Zuschuß nicht annehmen wollen; und der eine, daß seine Kinder selbst ernähren und in die Schule zu senden vermögend; der andere aber, daß ihm und seinen Kindern das Bettelngehen daneben verstattet werden müßte, denn wenn seine Kinder 5 Stunden in die Schule gehen sollten, so könnten sie von dem Zuschuß so wenig als er leben, weil sie doch die ganzen Tage nicht sitzen, er aber nichts machen könnte. Beide senden ihre Kinder, wiewohl heimlich, auf die Dörfer betteln, letzterer geht auch selbst mit."

     

In vielem mag der geschichtsinteressierte Schreiber dieser Zeilen Recht gehabt haben, wenn er den Zeitzeugen sprechen läßt. Beim Abschlußsatz irrte er aber selbst gewaltig hinsichtlich der Ursachen und Folgen der Beseitigung der Bettelei im Hitlerreich, wenn er darunter schrieb:

“Was würde unser Gewährsmann für Augen machen, wenn er sehen könnte, wie man im nationalsozialistischen Deutschland der Bettelei an den Kragen gegangen ist und sie vollständig ausgerottet hat.”

Der Moloch Rüstungsindustrie, Arbeitsdienst und Wehrmacht verschlang die Arbeitslosen, Andersdenkende schufteten in Zuchthäusern und KZ, das Gesetz unterband strikt das Betteln.

Im übrigen lautete der richtige Name der 1789er Einrichtung “Freiwillige Versorgungsanstalt zu Rochlitz” wie aus der von mir unter 4.1. bereits erwähnten Akte 4191 hervorgeht. In dieser, wie in folgenden anderen Akten, findet man auch immer wieder den Hinweis, daß der Armenausschuß dafür sorgte, daß den Kindern der Unterstützten auch das Schulgeld bezahlt wurde. Rector Christian Gotthold Polenz unterzeichnete damals eine Liste über “erhaltenes Schulgeld für die Knaben Gottfried August Reichert 1gr. 6p, Johann Gottlieb Reichert dgl., Johann David Poppitz, welche die Schule ordentlich besuchet und öffentlichen so wohl als Privat Unterricht genoßen haben...” (KA Wbg., Akte 4191)

Armenausschuß und Armenunterstützungsverein widmeten sich also vordergründig der Verwaltung der Armenangelegenheiten.(dazu auch Anlage Nr.18) Den unmittelbaren Kontakt und die direkte Arbeit mit den Armen leisteten die Bezirksvorsteher, Armenhausverwalter, Allmosen - Kassierer und Allmosen - Einsammler, deren oft sehr schwierig entzifferbaren Schriftverkehr ich nicht in der Lage war, im Rahmen dieser Arbeit zu analysieren. (dazu auch Anlage Nr.19)