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2.3. Ansätze öffentlicher Wohlfahrt nach 1850
Mit Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzten verstärkt die von mir bereits beschriebene
Industrialisierung und die damit verbundenen Wirtschafts- und Bevölkerungsprozesse ein. Der Pauperismus mit seiner Massenarmut hatte die Bettelei auf ein unerträgliches Maß hochgeschraubt, erste konjunkturelle
Auswirkungen der kapitalistischen Produktion verstärkten dies noch. Aus diesem Grunde sahen sich Großstädte und größere Orte gezwungen, den Umgang mit den Armen neu
zu überdenken und einzurichten. In der Literatur zur Geschichte der sozialen Arbeit und auch in den Vorlesungen wird das Elberfelder System immer als das Vorbild für viele andere Orte der damaligen Zeit
hervorgehoben. Dabei denke ich, ist nicht so sehr der strukturelle Aufbau mit seinen 10 Bezirken und 50 Quartieren gemeint. Über eine ähnliche Einteilung hatte ich ja bereits von Hamburg berichtet und konnte sie
bei meinen Untersuchungen auch in Sachsen antreffen. Vielmehr war es die neue Qualität, mit welchen Überlegungen und wie die konkrete öffentliche Armenfürsorge organisiert wurde.
"Die seit Errichtung der städtischen Selbstverwaltung tonangebenden Fabrikanten forderten im Sinne wirtschaftsliberalistischer Grundsätze die Unterordnung der Liebestätigkeit unter ökonomische Prinzipien. In
Zeiten der Massenarbeitslosigkeit wurde immer wieder darüber geklagt, daß trotz wachsender Almoseneinnahmen das Bettlerunwesen auf den Straßen größer statt geringer wurde. Es breitete sich die
Auffassung aus, daß religiös motiviertes Helfen um des Helfen willen die Armut eher groß zog als sie zu beseitigen." (Landwehr, 1982, S.24)
Das heißt, das Industriebürgertum nahm Anstoß an der bisher geübten Praxis der Almosenverteilung nach christlicher Nächstenliebe und der Unterstützungswillkür, wonach vor allem auch arbeitsfähige Arme, ohne
äußerste Anstrengungen zur eigenen Lebensunterhaltung unternommen zu haben, in den Genuß der Almosen kamen. Das widersprach nicht nur ihrer Moral, sondern vor allem ihren Auffassungen von einem gut
funktionierenden wirtschaftlichen System. Meiner Meinung nach ging es um die gezielte Senkung der Kosten für die öffentliche Wohlfahrtspflege bei gleichzeitiger Förderung der Wirtschaft unter Einbeziehung staatlicher
oder kommunaler Hilfsmaßnahmen. Noch deutlicher als vorher wurden deshalb Hilfsbedürftige in arbeitsfähige und arbeitsunfähige
unterschieden. Die Stadt Elberfeld setzte auf die Verstärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu der alle Bürger der Stadt, vor allem auch die wohlhabenden, herangezogen werden konnten. Damit wurde eine Masse an
Armenpflegern geschaffen, die selbst großes Interesse hatten, daß man individuell viele Arme überprüfte und kontrollierte. Dazu übertrug man ihnen auch mehr Entscheidungsbefugnis, um in den Bezirken selbst über Art
und Umfang der Unterstützung beschließen zu können, wobei Dauerleistungen nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Das größte Problem blieben allerdings die hilfsbedürftigen, aber arbeitsfähigen Armen, die durch saisonale
oder krisenbedingte Arbeitslosigkeit nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen konnten oder in "gewöhnlichen" Zeiten nicht jede ihnen gebotene Arbeit annehmen wollten. Mit Hilfe von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
nach der Losung "Arbeit statt Almosen", versuchten Armenpfleger, Kommune und Wirtschaft diese Angelegenheiten gemeinsam zu lösen. So wurden z.B. bei Notstandsarbeiten in Krisenzeiten Aufträge zur
Verbesserung von Verkehrswegen durch die Gemeinde vergeben oder Arbeitgeber wurden durch die Armenverwaltung direkt beauftragt, bei bestimmten kommunalen Aufträgen wie Straßenregulierung und Gewinnung von Ackerland Arme zur
Arbeit einzusetzen. Die Kommune trat auch selbst als Arbeitgeber auf. Die Hilfsbedürftigen mußten auch jede angebotene
angemessene Arbeit annehmen, wobei als Armenpfleger eingesetzte Arbeitgeber schon selbst darauf achteten, ihnen eine
Arbeit zu vermitteln. Die Gewährung der Unterstützung wurde ständig kontrolliert, dabei stand die Vergabe von Naturalien vor der Aushändigung von Bargeld.
In vielem ähneln diese Maßnahmen den Absichten und Verfahren unserer heutigen Zeit. Selbst die Formulierung "Arbeit statt
Sozialhilfe" hat, wenn auch heute mit weiteren Inhalten, Ähnlichkeit mit der von Elberfeld. Sie sind aber nicht vergleichbar mit den grundsätzlichen Lebensbedürfnissen und deren Erfüllung in der modernen Zeit.
So wird hervorgehoben, daß man mit dem System in Elberfeld, der Kinderfürsorge gar nicht gerecht wurde. Dieser
Problematik hatte sich besonders Friedrich Fröbel angenommen. Mit seinem Namen sind die Gründungen der "Allgemeinen
Deutschen Erziehungsanstalt", der "Anstalt zur Pflege des Beschäftigungstriebes der Kindheit und Jugend" später "Spiel- und
Beschäftigungsanstalt", der auch noch eine "Bildungsanstalt für Kinderführer" angeschlossen wird. Seit 1840 hieß alles
zusammen "Allgemeiner Deutscher Kindergarten". Seine Erkenntnisse zog er aus bereits bestehenden Kinderbewahranstalten
und Kleinkinderschulen, wie sie dann auch in unserer Gegend entstanden. (vgl. Wendt, 1990, S.105f). Fröbel trug einen entscheidenden Teil zur Pädagogisierung der sozialen Arbeit in dieser Zeit bei.
Da der Gründung und der Tätigkeit der verschiedensten Schulen der Stadt Rochlitz bereits eine Diplomarbeit gewidmet wurde (vgl. Hofmann, 1966), möchte ich des Umfangs meiner Arbeit wegen, auf diesen Teil sozialer und
sozialpädagogischer Arbeit nicht weiter eingehen. " In der Zeit des Kaiserreiches erfuhr das System sozialer Sicherung in Deutschland eine tiefgreifende Umgestaltung, genauer:
in dieser Zeit entstand allererst das moderne soziale Sicherungssystem. Wie es in seinen Grundzügen bis heute fortbesteht. Rapide Industrialisierung und Urbanisierung seit der Reichsgründung, der »Durchbruch« Deutschlands zur
Industriegesellschaft, bedingten Wachstum und Organisation des städtischen Industrieproletariats und ließen die
»Arbeiterfrage« - wie es zeitgenössisch hieß - zum zentralen gesellschaftlichen Problem im kaiserlichen Deutschland werden.
(Sachße Bd. 2, 1988, S. 24) Der Gründerkrach von 1873 und der Kampf der deutschen Arbeiterklasse in der Zeit des
Sozialistengesetzes brachten auch notwendige Reformen in der Sozialgesetzgebung. In erster Linie brachten sie zunächst
Linderung der Not für Kranke und Invalide. Die Arbeitslosigkeit allein reichte noch nicht für einen Unterstützungsanspruch.
Gedanken zur Arbeiterversicherung als "Lösung der sozialen Frage" tauchten auf. Es kam zur Einrichtung betrieblicher
Unterstützungskassen nach dem Vorbild der Knappschaftskassen, Fabrikschulen und Werkswohnungen durch liberale Unternehmer. "Während aber weitblickende Unternehmer hier investierten, waren die Fabrikanten, die einer reinen
Manchesterideologie folgten, Nutznießer in doppelter Hinsicht. Sie taten nichts für die Erhaltung der Arbeitsbevölkerung und
überließen sie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod des Ernährers der Armenpflege. Zum anderen machten sie aufgrund
geringerer Herstellungskosten mit ihren Produkten den anderen noch Konkurrenz." (Landwehr, 1982, S.43) Wirkliche gesetzliche Regelungen traten, durch den deutschen Reichstag beschlossen, erst 1883 mit dem ersten
Krankenversicherungsgesetz in Kraft. Ein Jahr später folgte ein Unfallversicherungsgesetz und 1889 ein Invaliden- und Altersversicherungsgesetz.
 
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