Anleitung zur Fliesenverlegung
Quelle: Fliesen Schwaiga - Fachkunde für Fliesenleger
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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Ansetzen und Verlegen von Fliesen im Dünnbettverfahren
2.1. Klebstoffe zur Fliesenverlegung
2.2. Fugen im Fliesenbelag
2.3. Werkzeuge für Dünnbettverfahren und Fugerbeiten
3. Der Untergrund und seine Prüfung
3.1. Anforderungen an den Untergrund
3.2. Verschiedene Arten von Untergründen (Wand)
3.3. Verschiedene Arten von Bodenflächen
3.4. Terrassen und Balkone
3.5. Feuchtigkeitsschutz und Abdichtung unter Fliesen und Platten im
Innenbereich
4. Kleben und Fugen von Fliesen und Platten
4.1. Dünnbettmörtel - hydraulisch erhärtend
4.2. Fugmaterialien
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1. Einleitung
Mit dieser ausführlichen Anleitung ist das Fliesenverlegen kein Problem mehr. Es ist egal auf
welchem Untergrund, ob Zementputz, Gipsputz, Beton, Zementestriche oder alte Fliesenbeläge,
Sie fliesen wollen. In dieser Anleitung finden Sie dazu eine fachkundige Auskunft. Wenn Sie
trotzdem noch Fragen haben können wir Sie unter Telefon: 037341/51693 oder
03725/77624 gern beraten
2. Ansetzen und Verlegen von Fliesen im Dünnbettverfahren
2.1. Klebstoffe zur Fliesenverlegung
2.1.1. Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel
2.1.2. Dispersionsklebestoffe
2.1.3. Reaktionsklebstoffe
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2.1.1. Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel
Für das Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik im Dünnbettverfahren
gilt bei Verwendung von hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel die DIN 18 157,
Teil 1, Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren; hydraulisch
erhärtende Dünnbettmörtel. Hydraulisch erhärtende
Dünnbettmörtel im Sinne der DIN 18 156, Teil 1, sind Gemische aus hydraulischen
Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen von in der Regel bis zu 0,5 mm Korngröße
(in Sonderfällen auch darüber) und organischen Zusätzen. Sie werden
überwiegend als Trockengemische hergestellt und vor dem Verarbeiten mit Wasser angemacht.
2.1.2. Dispersionsklebestoffe
Fliesen, Platten und Mosaik können auch mit Dispersionsklebstoff auf den Untergrund geklebt
werden. Für die Verarbeitung von Dispersionsklebstoffen gilt die DIN 18 157, Teil 2. In
dieser Norm ist angegeben, daß für die Ausführung keramischer Bekleidungen im
Dünnbettverfahren Dispersionsklebestoffe nach DIN 18 156, Teil 3, in trockenen
Anwendungsbereichen und solchen, die gering und nur kurzfristig durch Feuchtigkeit beansprucht
werden, eingesetzt werden können. Dispersionsklebestoffe sind im Sinne der DIN 18 156,
Teil 1, werkmäßig hergestellte Gemische aus organischen Bindemitteln in Form
wässriger Dispersionen und mineralischen Füllstoffen. Sie werden gebrauchsfertig
geliefert. Die Erhärtung der Dispersionsklebstoffe erfolgt durch Trocknen.
2.1.3. Reaktionsklebstoffe
Für hochbeanspruchte Fliesen- und Plattenbeläge werden bevorzugt
Reaktionsharzklebstoffe zum Verkleben und Verfugen eingesetzt. Reaktionsharzklebstoffe im Sinne
der DIN 18 156, Teil 1, sind Kunstharzklebstoffe, die durch chemische Reaktion erhärten.
Für Epoxidharzklebstoffe gilt die DIN 18 156, Teil 4. Darin sind die Anforderungen, die an
derartige Klebstoffe gestellt werden, festgelegt. Epoxidharzklebstoffe sind Zweikomponenten-
Klebstoffe. Die eine Komponente ist Harz, die andere der Härter. Beide Komponenten
können mineralische Füllstoffe enthalten. Die Aushärtung erfolgt nach Mischen der
Komponenten durch chemische Reaktion.
2.2. Fugen im Fliesenbelag
2.2.1. Arten von Bewegungsfugen
2.2.1.1. Gebäudetrennfugen
2.2.1.2. Feldbegrenzungsfugen
2.2.1.3. Randfugen
2.2.1.4. Anschlußfugen
2.2.2. Schließen von Bewegungsfugen
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In der DIN 18 157, Punkt 8 heißt es: Die Fugenbreiten richten sich nach der Art der
Fliesen und Platten, nach Zweck und Beanspruchung des Belages und nach der Art der Verfugung.
Die Fugen sind gleichmäßig breit anzulegen und im allgemeinen durch Einschlämmen
mit Zementmörtel zu verfugen. Die Fugenbreiten sind in der Regel in Abhängigkeit von
dem gewählten keramischen Bekleidungsstoff vorzusehen. Es wird unter folgenden vier Arten
von Bewegungsfugen unterschieden.
2.2.1. Arten von Bewegungsfugen
2.2.1.1. Gebäudetrennfugen
Gebäudetrennfugen (Bauwerksfugen) gehen durch alle tragenden und nichttragenden Teile des
Gebäudes oder Bauwerks hindurch und müssen im Belag oder in der Bekleidung an der
gleichen Stelle und in der von der Bauplanung vorgesehenen Breite übernommen werden.
2.2.1.2. Feldbegrenzungsfugen (Dehnungsfugen im Belag)
Feldbegrenzungsfugen begrenzen den Belag oder die Bekleidung und sind von der Oberfläche
des Belages oder der Bekleidung bis auf den tragenden Untergrund oder bis auf die Abdeckung der
Dämmung bzw. Abdichtung auszubilden.
2.2.1.3. Randfugen
Randfugen, die den Belag im Übergang zu Wänden und Bauteilen begrenzen, sind wie
Feldbegrenzungsfugen auszubilden. Im Sinne des Schallschutzes ist besonders auf freie Fugen zu
achten.
2.2.1.4. Anschlußfugen
Anschlußfugen können zwischen Belägen bzw. Bekleidungen und an angrenzenden
Bauteilen sowie festen Einbauten erforderlich sein. Sie werden in der Regel in der Dicke des
Belagstoffes, falls erforderlich jedoch bis auf die Ansetz- bzw. Verlegefläche
ausgeführt.
2.2.2. Schließen von Bewegungsfugen
Gebäudetrennfugen können mit Fugenprofilen oder mit elastischen Fugendichtungsmassen
nach entsprechender Vorfüllung geschlossen werden. Bei Bodenbelägen ist die
Kantenbeanspruchung zu berücksichtigen, z.B. durch Anordnung von Profilen. Feldbegrenzungs-,
Rand- und Anschlußfugen können mit elastischen Fugendichtungsmassen, ggf. nach
entsprechender Vorfüllung, geschlossen werden. Mit Fugenprofilen oder mit
Fugendichtungsmassen geschlossene Fugen in Belägen oder Bekleidungen sind nicht
wasserundurchlässig. Mit elastischen Fugendichtungsmassen gefüllte Fugen sind je nach
Beanspruchung wartungsbedürftig.
2.3. Werkzeuge für Dünnbettverfahren und Fugarbeiten
2.3.1. Anrührgefäße
2.3.2. Korbrührer/Ringrührer
2.3.3. Rührkorb mit Spirale
2.3.4. Zahnspachtel
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2.3.1. Anrührgefäße
Anrührgefäße, gleich welcher Art, haben stets sauber und frei von Fremdstoffen
zu sein. Beim Anrühren zementärer Mörtel ist klares Wasser zu verwenden. Zum
Anrühren kleinerer Mörtelmengen werden in der Regel normale Eimer benutzt. Wenn
größere Mörtelmengen benötigt werden, sollten die
Anrührgefäße so groß gewählt werden, daß immer eine Einheit,
also z.B. Dünnbettmörtel ein Sack mit 25 kg Pulver, angemischt und etwa 7 ½ Liter
Wasser vorgegeben werden können.
2.3.2. Korbrührer/Ringrührer
Zum schnellen und mühelosen Anrühren von pulverförmigen Erzeugnissen, also von
Dünnbettmörteln, Fugmassen, Betonspachtel- und Ausgleichsmassen, sind alle
gebräuchlichen Bohrmaschinen mit Leerlaufdrehzahlen von 400 bis 1000 U/min geeignet, in die
geeignete Rührer eingespannt werden. Das Anmischen ist einfach: In ein sauberes
Anrührgefäß gibt man klares Wasser und schüttet die in den Prospekten und
auf den Gebinden der verschiedenen Erzeugnissen angegebenen Pulvermengen hinzu. Den
Rührkopf setzt man auf den Boden des Anrührgefäßes auf und schaltet die
Bohrmaschine ein. Während der ersten 10 bis 20 Sekunden des Anrührens wird der
Rührer nur horizontal im Kreis bewegt und dann auch über den Bodenrand und die
Seitenwände des Behälters geführt, damit alle Pulverreste benetzt werden. So
entsteht ein klumpenfreier und geschmeidiger Mörtel. Der Rührkopf muß
während des Anrührens immer vom Mörtel bedeckt sein, damit keine Luft
eingeschlagen wird, die den Mörtel schaumig macht. Zur Reinigung taucht man den
Rührer in klares Wasser und schaltet die Bohrmaschine kurz ein.
2.3.3. Rührkorb mit Spirale
Zum schnellen und einwandfreien Vermischen von Stammpaste und Härter bei Epoxidharzklebern
und Fugenmörteln des gesamten Lieferprogramms wird zweckmäßig ein Rührkorb
mit Spirale verwendet. Zum Anmischen wird in das Gebinde mit der Stammpaste der Inhalt einer
Dose Härter gegeben. Der Rührkorb wird auf den Boden des Behälters aufgesetzt und
die Bohrmaschine eingeschaltet. Während der ersten 10 bis 20 Sekunden des Vermischens wird
der Rührkopf nur im Kreis bewegt und sodann auch an Bodenrand und Seitenwänden des
Behälters entlang geführt, damit eine vollständige Vermischung der beiden
Komponenten erfolgt. Während des Rührens muß der Rührkopf immer vom
Mischgut bedeckt sein, damit keine Luft eingeschlagen wird, die die Masse schaumig macht und zu
einer ungenügenden Härte des Kleberauftrages oder der Verfugung führt. Nach ½
bis 1 Minute Rührzeit hat die Masse einen einheitlichen Farbton, ist schlierenfrei und kann
sofort verarbeitet werden. Nach dem Anrühren ist der Rührer möglichst sofort,
stets jedoch innerhalb der Verarbeitungszeit des Epoxidharzes, von Materialrückständen
mit Wasser und Bürste zu reinigen. Erhärtetes Material kann mit Aceton erweicht und
entfernt werden.
2.3.4. Zahnspachtel
Für die bei Plattierungsarbeiten verwendeten Zahnspachtel gelten unter
Berücksichtigung der Formatgröße der keramischen Bekleidungsstoffe die Angaben
der DIN 18 157, Teil 1, als Richtwerte für die Ausbildung der Zahnleisten. Zum
Durchkämmen des Kleberbettes sollten keine Pyramiden- oder Sägezahnungen, sondern
Blockzahnungen oder quadratische Zahnungen, bei denen der Zahnabstand gleich der Zahntiefe ist,
verwendet werden. Zahnungungen, bei denen mehr als 20 % von der angegebenen Zahntiefe
abgearbeitet sind, müssen erneuert werden.
3. Der Untergrund und seine Prüfung
3.1. Anforderungen an den Untergrund
Die allgemeinen Anforderungen an den Untergrund für Fliesenverlegungen mit
Dünnbettmörtel werden in der DIN 18 157, Teil 1, 5.1, wie folgt beschrieben: Ansetz-
und Verlegeflächen müssen ausreichend ebenflächig, tragfähig und frei von
durchgehenden Rissen sein. Sie müssen eine weitgehend geschlossene und ihrer Art
entsprechende gleichmäßige Oberflächenbeschaffenheit und eine ausreichende
Oberflächenfestigkeit aufweisen und frei von Stoffen sein, die die Haftung des
Dünnbettmörtels beeinträchtigen (z.B. Trennmittel, lose Bestandteile, Staub,
Absandungen, Bindelmittelanreicherung, Ausblühungen, Verschmutzungen). Die Ansetz- und
Verlegeflächen dürfen sich nach dem Anbringen der Bekleidungsstoffe nur begrenzt
verformen. Bei Unterkonstruktionen, die schwinden und kriechen, müssen daher die
Bekleidungsstoffe möglichst spät angebracht werden. Als Richtwert kann gelten,
daß auch Unterkonstruktionen bzw. Ansetz- und Verlegeflächen aus Beton nach DIN 1045
und Mauerwerk aus bindemittelgebundenen Steinen nach DIN 1053, Teil 1, die Bekleidungsstoffe
etwa 6 Monate nach Herstellung aufgebracht werden dürfen. Bei Unterkonstruktionen, bei
denen die erwähnten Formänderungen weitgehend abgeschlossen sind, kann die angegebene
Zeitspanne kürzer sein. Putze sollen lufttrocken, Zementestriche mindestens 28 Tage alte
sein. Ansetz- und Verlegeflächen aus gipshaltigen Baustoffen müssen trocken sein.
3.2. Verschiedene Arten von Untergründen (Wand)
3.2.1. Wandflächen aus Beton
3.2.2. Wandflächen aus Leichtbeton
3.2.3 Wandflächen aus Zement- und Zement-Kalk-Putz
3.2.4. Wandflächen aus Gipsputz
3.2.5. Wandflächen aus Gipswandbauplatten
3.2.6. Wandflächen aus Gipskarton
3.2.7. Wandflächen aus tragfähigen Schaumkunststoffen
3.2.8. Wandflächen aus alten Fliesenbelägen
3.2.9. Wandflächen aus Holzspanplatten
3.2.10. Beschichtete Wandflächen
3.2.10.1. Dispersionsfarben, Ölfarben und Kunststoffputze
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3.2.1. Wandflächen aus Beton
Ein Beton als Untergrund für Fliesenverlegungen soll der DIN 1045 entsprechen, eine
benutzbare Oberfläche ohne Sinterschicht haben und frei von Schalöl oder sonstigen
Verunreinigungen sein. Bei Beton und Betonfertigteilen ist darauf zu achten, daß die
Plattierungen nicht eingespannt werden. Deshalb sind alle Eckfugen dauerelastisch auszubilden.
Größere Fliesenflächen sind durch dauerelastische Fugen aufzuteilen. Auf Beton,
der noch schwindet, sind hoch verformbare Dünnbettmörtel oder elastische
Dispersionsklebstoffe zu verwenden.
3.2.2. Wandflächen aus Leichtbeton
Auf Leichtbeton, speziell auf Gasbeton, können im Innenbereich Fliesen nach Voranstrich mit
Dünnbettmörtel oder mit Dispersionskleber angesetzt werden. Im Außenbereich
muß vor Dünnbettverlegungen von keramischem Material eine armierte Putzschicht
angebracht werden, wobei die DIN 18 550 und DIN 18 515 zu beachten sind.
3.2.3 Wandflächen aus Zement- und Zement-Kalk-Putz
Ansetz- und Verlegeflächen für keramische Bekleidungen aus Putz müssen der
DIN 18 550 entsprechen. Sie sollen aus Putzen der Mörtelgruppen II und III bestehen. Putze
der Mörtelgruppe I - reiner Kalkmörtel - sind als Ansetz- und Verlegeflächen
ungeeignet. Die Oberfläche der Putze soll rauh und nicht geglättet sein. Die
Mindestdicke von Putzen soll 10 mm betragen und möglichst einlagig aufgebracht worden sein.
3.2.4. Wandflächen aus Gipsputz
In der DIN 18 157, Teil 1, über die Ausführung keramischer Bekleidungen im
Dünnbettverfahren mit hydraulisch erhärtenden Dünnbettmörteln sind unter
5.2.1 "Putze" ausschließlich die Mörtelgruppe II Kalk-Zement-Putz - und die
Mörtelgruppe III - Zementputz - als Untergrund vermerkt. Gipsputze sind in der Norm als
Untergrund für Fliesenverlegungen nicht vorgesehen. Da jedoch Gipsputze in manchen Gebieten
als Untergrund verbreitet sind und für Fliesenverklebungen verwendet werden, wurde durch
eine Untersuchung der Säurefliesner-Vereinigung e.V. Grußburgwedel geprüft,
inwieweit die Anwendung von Dünnbettmörtel auf Gips nach Voranstrich technisch
einwandfrei ist. Der Untersuchungsbefund ergab, daß nach Voranstrich in trocken
beanspruchten Bereichen auf einlagigem Gipsputz Verbundfestigkeitswerte erzielt werden, welche
die eigene Festigkeit des Gipsputzes überschreiten und die in ihrer
Größenordnung über den Mindestanforderungen der DIN 18 156, Teil 2, liegen.
Demnach kann Dünnbettmörtel auf einem festen, griffigen, trockenen und
tragfähigen Gipsputz eingesetzt werden, obgleich Gipsputz in der DIN 18 157, Teil 1, nicht
als Untergrund für Dünnbettmörtel genannt wird. Dispersionsklebstoffe können
auf Gipsputz ohne Voranstriche eingesetzt werden. Bei der Verarbeitung von hydraulisch
abbindenden Mörteln ist eine Grundierung aufzubringen. Abdichtungen unter Fliesen und
Platten können mit Dichtmasse ausgeführt werden.
3.2.5. Wandflächen aus Gipswandbauplatten
Wandbauplatten aus Gips eignen sich für die Verklebung von keramischen Belägen im
einfachen und wirtschaftlichen Dünnbettverfahren, weil sie planeben und glatt sind. Wie
jeder andere Untergrund, der zur Aufnahme von Fliesen und Platten bestimmt ist, muß auch
der gipsgebundene Untergrund eine ausreichende Festigkeit aufweisen und folgende Eigenschaften
besitzen: Gipsputze müssen aus Baugips nach DIN 1168 Teil 2 mit einer
Mindestdruckfestigkeit von 2,5 N/qmm bestehen, sie sollen einlagig mindestens 10 mm dick
ausgeführt und nicht gefilzt und geglättet sein. Die Feuchtigkeit des Gipses soll 1
Masse-% nicht übersteigen.
3.2.6. Wandflächen aus Gipskarton
Für Gipskarton gelten die gleichen Aussagen wie für Gipswandbauplatten.
3.2.7. Wandflächen aus tragfähigen Schaumkunststoffen
Fest mit dem Untergrund verbunden, tragfähige, geeignete Schaumkunststoffe, wie z.B.
Styrodur, eignen sich als Untergrund für Fliesen, sofern die Fliesen mit einem
Epoxidharzkleber angesetzt werden. Auf Hartschaum-Trägerplatten - Elementen, die beidseitig
beschichtet und mit einem Glasvlies armiert sind - können Fliesen mit hydraulisch
abbindenden Klebern angesetzt werden.
3.2.8. Wandflächen aus alten Fliesenbelägen
Alte Fliesenbeläge eignen sich als Untergrund für die Neuverlegung von Plattierungen,
wenn sie fest sowie frei von Trennmitteln und Verunreinigungen sind. Hohl liegende oder lose
Platten sowie lockere Teile des darunter befindlichen Mörtelbetts sind zu entfernen. Die
alten Fliesenbeläge müssen gründlich gesäubert werden. Für eine
Verklebung von Steingutfliesen an Wandflächen können Dispersionskleber verwendet
werden. In Feuchtigkeitsbelasteten Räumen ist eine zweikomponentige Haftspachtelung
vorzusehen. Anschließend sind hier hydraulisch abbindende Mörtel zu verwenden.
3.2.9. Wandflächen aus Holzspanplatten
Als Untergründe für Fliesenverlegungen sind nur feuchtigkeitsbeständige
Holzspanplatten geeignet, die verwindungssteif angebracht sind. Die Platten sollen in kurzen
Abständen mit dem Untergrund verbunden werden. Für die Verklebungen werden hoch
verformbare Klebstoffe eingesetzt, damit Bewegungen besser aufgefangen werden können.
3.2.10. Beschichtete Wandflächen
3.2.10.1. Dispersionsfarben, Ölfarben und Kunststoffputze
Mit Dispersionsfarben, Ölfarben oder Kunststoffputzen beschichtete Wandflächen
können nur in trockenen Bereichen plattiert werden. Bei Einfluß von Feuchtigkeit
besteht die Gefahr, daß die Farben oder Putze erweichen und damit Schwachstellen im
Verbund bilden. Auf tragfähigen Untergründen können Fliesen mit
Dispersionsklebstoffen angesetzt werden.
3.3. Verschiedene Arten von Bodenflächen
3.3.1. Bodenflächen aus Beton
3.3.2. Bodenflächen aus Zementestrich
3.3.3. Bodenflächen aus Anhydrit-Estrich
3.3.4. Bodenflächen aus Gußasphalt-Estrich
3.3.5. Bodenflächen mit Fußbodenheizung
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3.3.1. Bodenflächen aus Beton
Ein Beton als Untergrund für Fliesenverlegungen soll der DIN 1045 entsprechen, eine
benutzbare Oberfläche ohne Sinterschicht haben und frei von Trennmitteln oder sonstigen
Verunreinigungen sein. Wenn lockere Zonen vorhanden sind, müssen diese restlos entfernt
werden. Bei Unebenheiten kann ein Verbundausgleich von Betonsohlen und Rohbetondecken mit
Glätt- und Nivelliermasse ausgeführt werden.
3.3.2. Bodenflächen aus Zementestrich
Konventionelle Zementestriche werden aus Portlandzement, Zuschlagstoffen und Wasser hergestellt.
Zuschlagstoffe sind gewaschene und gemischtkörnige Sande mit 8 mm Größtkorn, die
frei von organischen Verunreinigungen sein müssen. Bei schwimmenden Estrichen nach
DIN 18 560, Teil 2, ist eine Mindestdicke mit 35 mm und eine Biegezugfestigkeit einer am Bau
herausgeschnittenen Probe mit mindestens 2,5 N/qmm festgelegt. Vom Estrichmörtel, am Prisma
gemessen, fordert die Norm eine Biegezugfestigkeit von mindestens 4,0 N/qmm und mindestens
25,0 N/qmm Druckfestigkeit. Zur Aufnahme von Fliesenbelägen beträgt die Mindestdicke
45 mm. Für Estriche auf Trennschichten ist in der DIN 18 560, Teil 4, die Mindestdicke mit
35 mm festgelegt. Druck- und Biegezugfestigkeit sollten mindestens den Werten für
schwimmende Estriche entsprechen. Verbundestriche nach DIN 18 560, Teil 3, zur Aufnahme von
Belägen sind mit einer Druckfestigkeit von mindestens 15 N/qmm herzustellen. Sollen
Verbundestriche als Nutzestriche ausgeführt werden, so sind sie den zu erwartenden
Beanspruchungen anzupassen. Die Druckfestigkeit soll 25 N/qmm nicht unterschreiten.
Zementestriche sollen 28 Tage alt sein, bevor Fliesen verklebt werden.
3.3.3. Bodenflächen aus Anhydrit-Estrich
Man unterscheidet den natürlichen und den synthetischen Anhydrit-Estrich. Bei dem
natürlichen Anhydrit handelt es sich um in der Natur vorkommendes wasserfreies
Calcium-Sulfat. Dagegen wird der synthetische Anhydrit auf chemischem Wege, und zwar als
Nebenprodukt bei der Flußsäureherstellung, aus Flußspat gewonnen. Eine Mischung
aus Anhydritbinder (Anhydrit und Anreger), Zuschlagstoffen, wie gewaschenem Sand, und Wasser
ergibt den Estrich-Mörtel. Von den zementgebundenen Estrichen unterscheiden sich
Anhydrit-Estrich im Bindemittel, während die Zuschlagstoffe, insbesondere deren Kornaubau
und Reinheit, gleichen Anforderungen unterliegen. Der Vorteil von Anhydrit-Estrichen ist die
Flächenbeständigkeit, die es möglich macht, auch große Flächen
zusammenhängend ohne Fugen herzustellen. Gemäß DIN 18 560 - auch DIN 18 353
"Estricharbeiten" - wird vom Anhydrit-Estrich eine Druckfestigkeit von 25,0 N/qmm,
am Prisma gemessen, und eine Biegezugfestigkeit von 3,0 N/qmm, am Ausbaustück gemessen,
gefordert. Anhydrit-Estriche erreichen ihre Verlegereife im Hinblick auf die Feuchtigkeit nach
14 bis 30 Tagen; sie werden jedoch nicht wasserfest. Nachträgliche Wasseraufnahme kann zu
Schäden wie mürbem Gefüge, labilen und weichen Zonen, führen. Auch zu hohe
Raumfeuchtigkeit während der Erhärtung, ungenügende Belüftung,
Sonneneinstrahlung, hohe Lufttemperatur oder starke Luftzirkulation können bei Anhydrit-
Estrichen Mängel zur Folge haben. Der Fliesenleger kann einen Anhydrit-Estrich daran
erkennen, daß die Estrichfläche zusammenhängend ohne Scheinfugen (angeschnittene
Fugen) angelegt ist. Bauwerksbedingte Dehnungsfugen hingegen sind auch beim Anhydrit-Estrich zu
übernehmen. Vor Plattierungsarbeiten ist bei saugfähigem oder abgeschliffenem
Anhydritestrich ein Voranstrich mit 1:3 verdünnter Haft- und Grundierdispersion anzubringen.
Vergütete Anhydritestriche und Anhydrit-Fließestriche sind mit Kunstharzdispersion
vorzustreichen.
3.3.4. Bodenflächen aus Gußasphalt-Estrich
Bei Asphalt-Estrichen ist zu unterscheiden zwischen Gußasphalt-Estrichen und Asphalt-Beton
oder Walzasphalt. Als Untergrund für Fliesenverlegungen können Gußasphalt-
Estriche - jedoch nur im Innenbereich - verwendet werden, weil Asphalt-Betone oder Walzasphalte
im Hinblick auf ihr Standvermögen nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen besitzen
und auch der Gußasphalt im Außenbereich durch die thermische Beanspruchung für
Fliesenverlegungen nicht genügend Standfestigkeit besitzt. Die Ausführung des
Gußasphalt-Estrichs erfolgt immer auf einer Trennschicht aus Papier, Glasvlies,
Bitumenfilz oder Bitumenpappe. Bei schwimmender Verlegung befindet sich unter der
Trennschicht das Dämm-Material. Vor dem Erhärten wird die Oberfläche des
Gußasphalt-Estrichs mit feinem, reinem Quarzsand abgerieben. Die Oberfläche soll
eben und so geschlossen sein, daß eine mit Sand abgeriebene, stumpf aussehende
Oberfläche erzielt wird. Die DIN 18 157 Ausführung keramischer Bekleidungen
im Dünnbettverfahren, Teil 1, fordert, daß die Stempeleindringtiefe,
geprüft nach DIN 1996, bei einer Temperatur von + 22° C und einer über 5 Stunden
währenden Belastung mit 5,25 N/qmm, 1,5 mm nicht übersteigt.
3.3.5. Bodenflächen mit Fußbodenheizung
In vielen Gebäuden werden Bodenheizungen vorgesehen. Bei Fußbodenheizungen handelt es
sich in der Regel um Warmwasser- oder Elektroheizungen, die in oder unter den Estrich eingebaut
werden. Zementestriche müssen vor dem Verlegen von Fliesenbelägen aufgeheizt werden.
Bei Abschalten der Fußbodenheizung nach der Aufheizphase ist der Estrich vor Zugluft und
zu schneller Abkühlung zu schützen. Abweichend von der Verfahrensweise bei anderen
Warmwasser-Heizungen soll das Aufheizen bei Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen
erfolgen. Das erste Aufheizen beginnt mit einer Vorlauftemperatur von 25 ° C, die 3 Tage zu
halten ist. Danach wird die maximale Vorlauftemperatur eingestellt und weitere 4 Tage gehalten.
Nach dem beschriebenen Aufheizvorgang ist noch nicht sichergestellt, daß der Estrich den
für die Belegreife erforderlichen Feuchtigkeitsgehalt erreicht hat. Zur Messung des
Feuchtigkeitsgehaltes sind in der Heizfläche bei Bauart A (nach DIN 18 560) geeignete
Stellen auszuweisen. Unabhängig von der tatsächlich erforderlichen Anzahl der
Messungen sind mindestens 3 Meßstellen je 200 qm bzw. je Wohnung auszuweisen. Das vom
Heizungsbauer zu erstellende Protokoll muß folgende Angaben zum Aufheizen enthalten:
1. Aufheizdaten mit den jeweiligen Vorlauftemperaturen, 2. Erreichte maximale Vorlauftemperatur,
3. Betriebszustand und Außentemperatur bei Übergabe. Die Fliesenverlegung erfolgt mit
hochflexiblen Dünnbettmörteln, die gegen Temperaturbeanspruchungen, wie sie bei
Fußbodenheizungen auftreten können, beständig sind, und darüber hinaus eine
hohe Verformbarkeit aufweisen. Frühestens 1 Tag nach der Fliesenverlegung kann gefugt
werden. Die Inbetriebnahme der Heizung kann 3 Tage danach erfolgen. Dies geschieht in
Intervallen mit allmählich steigenden Temperaturen, je Tag um etwa 5° C. Die
Oberflächentemperatur kann zuletzt etwa 25° C betragen.
3.4. Terrassen und Balkone
Bei Balkon- und Terrassenflächen spielen die baulichen Voraussetzungen für die
Durchführung schadensfreier Plattierungsarbeiten eine entscheidende Rolle. Der
Zentralverband des deutschen Baugewerbes hat aus diesem Grund Richtlinien für Planung und
Ausführung von Bodenbelägen aus Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden
herausgegeben. Danach sollte die Rohbetonplatte mit einem Gefälle von 2 % von der Hauswand
zum Abfluß abgezogen sein. Ist dies Gefälle im Beton nicht vorhanden, dann muß
ein Gefälle-Estrich aufgebracht werden. Auf den Gefälle-Estrich wird dann eine
Abdichtung nach DIN 18 195, Teil 5, Bauwerksabdichtungen, Abdichtung gegen nichtdrückendes
Wasser, aufgebracht. Der Estrich ist erdfeucht bis plastisch einzubringen. Balkon- oder
Terrassenestriche bekommen eine Bewehrung aus Betonstahlmatten oder Baustahlgitter.
Dehnungsfugen sollen in Abständen von 2,50 m bis 5,00 m und da, wo die Fläche stark
verspringt, angeordnet werden. Die Fugen sind bis zur Gleitschicht durchzuführen und mit
einer Mindestbreite von 10 mm auszubilden. Im Randbereich sind die Fugen weiterzuführen,
so daß der Belag nicht eingespannt wird. Für das Verlegen geeigneter keramischer
Beläge auf Balkonen und Terrassen erfordern die auftretenden thermischen Belastungen und
die dadurch hervorgerufenen unterschiedlichen Ausdehnungen von Keramik und Zementestrich ein
Mörtelbett, das hoch verformbar ist. Ausblühungen, die in den Fugen keramischer
Beläge auf Balkonen und Terrassen auftreten können, wenn in den Untergrund
eingedrungene Feuchtigkeit bei Erwärmung durch die Belagsfläche verdunstet, lassen
sich durch Anbringen einer Sperrschicht verhindern. Bei Aufplattierungen auf vorhandenen
Fliesenbelag sind die Eignung, die Tragfähigkeit und die bauphysikalischen Voraussetzungen
der Altverlegung und der gesamten Unterkonstruktion besonders sorgfältig zu klären.
Ebenso ist auf Haarrisse zu achten, die eventuell in den Fugen oder Platten des alten Belages
vorhanden sind und die sich durch wechselnde thermische Belastungen auf neue Plattenbeläge
übertragen können. Wenn Fliesenbeläge unbeschadet sind, fest liegen und deshalb
nicht entfernt, aber überplattiert werden sollen, wird zunächst eine Vorspachtelung
aufgetragen.
3.5. Feuchtigkeitsschutz und Abdichtung unter Fliesen und Platten im Innenbereich
Dem Feuchtigkeitsschutz und der Abdichtung von Untergründen unter Fliesen und Platten gegen
Beanspruchungen, wie sie in Duschräumen, Bädern, Duschbereichen über Badewannen
und Räumen mit Bodenablauf auftreten, ist ein hoher Stellenwert zuzuordnen. Bausubstanz
wird geschützt und Schäden werden vermieden. Zur Herstellung einer wasserdichten
Schutzschicht sind geeignete Feuchtigkeitssperren aus wenigstens zwei Anstrichen mit einer
Gesamtdicke von mindestens 0,8 mm notwendig. Der zweite Anstrich kann nach einer Wartezeit von
etwa einer Stunde auf dem ersten erfolgen. Spachtelungen sind ebenfalls in zwei
Arbeitsgängen aufzubringen. Rißgefährdete Anschlüsse und
Übergänge sind durch Gewebeeinlagen oder geeignete Dichtungsbänder abzusichern.
Solche Einlagen werden in den ersten Anstrich eingebettet und mit dem zweiten Anstrich
überlappend in die Dichtschicht eingebunden.
4. Kleben und Fugen von Fliesen und Platten
4.1. Dünnbettmörtel - hydraulisch erhärtend
4.1.1. Materialeigenschaften
4.1.2. Anrühren des Mörtels
4.1.3. Auftragen des Mörtels
4.1.4. Einlegen der Fliesen
4.1.5. Einlegen von Mosaik
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4.1.1. Materialeigenschaften
Für Anforderungen und Prüfungen von hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel gilt die DIN 18 156, Teil 2, die allerdings nur Mindestanforderungen an
Dünnbettmörtel stellt.
4.1.2. Anrühren des Mörtels
Bei der Anwendung von hydraulisch erhärtendem Mörtel kann bereits beim Anrühren
die Standfestigkeit des Mörtelbettes dadurch eingestellt werden, daß die zugegebene
Wassermenge geringfügig erhöht oder reduziert wird. Das geschieht durch
nachträgliche Zugabe von Wasser oder Pulver. Zum Anrühren kann man bei kleinen Mengen
ein Rührholz verwenden. In der Regel wird man jedoch ein mechanisches Rührgerät
- einen Rührer, der in eine gebräuchliche Bohrmaschine mit Leerlaufdrehzahl von 400 -
1000 u/min eingespannt wird - verwenden. Die richtige Mörtelkonsistenz ist deshalb
besonders wichtig, weil ein zu dünn angerührter Mörtel keine genügende
Standfestigkeit hat und somit das Ansetzen von Fliesen an senkrechten Flächen erschwert. Bei
einem zu dick angerührten Mörtel kann auf saugfähigem Untergrund das
Anrührwasser schneller wegschlagen, so daß sich dann die Einlegezeit verkürzt.
4.1.3. Auftragen des Mörtels
Der Dünnbettmörtel wird auf den Untergrund mit Glättkelle und Zahnspachtel
aufgebracht. Bei größeren Flächen sollte der Mörtel nur mit der
Glättkelle aufgezogen und gleichzeitig so in den Untergrund einmassiert werden, daß
auf dem Untergrund eventuell noch vorhandene kleinere Staubpartikel vom Mörtelbett
aufgenommen werden. Danach wird das Mörtelbett mit einem Zahnspachtel senkrecht
aufgekämmt. Für die Verlegung von Fliesen ist ein Kammspachtel mit einer Zahntiefe von
6 mm, für Mittel- und Kleinmosaik mit einer Zahntiefe von 3 mm zu verwenden. Dieses
vorstehend beschriebene Verfahren nennt man floating. Je nach Saugfähigkeit des
Untergrundes und den Temperaturverhältnissen können mehr oder weniger große
Flächen vorgezogen werden. Die Flächen dürfen jeweils nur so groß sein,
daß alle zu klebenden Teile innerhalb der Einlegezeit noch leicht in ein pastöses,
feuchtes Mörtelbett eingedrückt werden können. Bei hoch beanspruchten
Flächen, zum Beispiel Fassaden, ist auch die Rückseite der Platten abzumörteln,
so daß ein vollflächiges Kleben der Bauelemente gewährleistet ist. Dieses
Verfahren, also gleichzeitiger Auftrag des Mörtels auf den Untergrund und auf die
Rückseite der Platten, nennt man Floating buttering.
4.1.4. Einlegen der Fliesen
Fliesen oder Platten müssen in das frische Kleberbett eingeschoben werden. Dabei darf das
Kleberbett noch keine Hautbildung haben. Die Fliesen sollten dabei so weit bewegt werden, wie
der Zwischenabstand der Zahnung beträgt, damit sich das Kleberbett hinter der Fliese
gleichmäßig verteilt. Dadurch wird ein vollflächiger Klebekontakt erreicht. Zur
Prüfung, ob der Klebekontakt ausreichend ist, kann ab und zu eine eingelegte Fliese wieder
entfernt und die Rückseite betrachtet werden. Wenn Fliesen in das Mörtelbett nur
eingelegt oder leicht angedrückt oder angeklopft werden, kann dies zu mangelhaftem
Klebekontakt und somit zu Schäden führen. Die Einlegezeit beträgt im Normalfall
10 - 20 Minuten. Da aber die Hautbildung des Mörtelbettes von verschiedenen Faktoren, wie
Luftfeuchtigkeit und Temperatur, abhängt, sollte sie bei jeder Verlegung kontrolliert
werden. Der Mörtel sollte jedenfalls noch leicht pastös und an der Oberfläche so
feucht sein, daß er sich beim Einschieben der Fliesen noch leicht zerdrücken
läßt. Sollte die Einlegezeit etwas überschritten sein, so hilft ein erneutes
Durchziehen mit frischem Dünnbettmörtel und mit dem gezahnten Spachtel. Dadurch wird
die inzwischen gebildete Oberflächenhaut wieder aufgerissen.
4.1.5. Einlegen von Mosaik
Bei Mittel- oder Kleinmosaik wird ein Zahnspachtel von 3 mm Tiefe gewählt, damit der Kleber
beim Anreiben des Mosaiks nicht in die Fugen quillt. Nach dem Anreiben wird das Mosaik mit dem
Klopfbrett ebenflächig in das Klebebett eingeklopft.
4.2. Fugmaterialien
4.2.1. Zementgebundene Fugmassen
4.2.2. Fein- und Schmalfugmassen für Fugenbreiten bis 4 mm
4.2.2.1. Materialeigenschaften
4.2.2.2. Anwendung
4.2.3. Breit- und Schmalfugmassen für Fugenbreiten von etwa 2 - 20 mm
4.2.3.1. Materialeigenschaften
4.2.3.2. Anwendungen
4.2.3.3. Verarbeitung
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4.2.1. Zementgebundene Fugmassen
Früher wurden Fugenmörtel meistens auf der Baustelle aus weißem oder grauem
Portlandzement und feinem Sand gemischt. Dies hat jedoch den Nachteil, daß nicht immer die
gleichmäßige Zusammensetzung des Fugenmörtels erreicht wird und daß dieser
Mörtel auch verarbeitungstechnische Mängel gegenüber qualitativ hochwertigen,
fertig konfektionierten Fugenfüllern hat. Erst eine einwandfreie Verfugung bringt die
Schönheit von Fliesen und Plattenbelägen, von Mosaik, Marmor oder Klinkern voll zur
Geltung und dient auch zur dauerhaften Werterhaltung des keramischen Belages. Voraussetzung
dafür ist die Auswahl entsprechender, auf den Anwendungsbereich zugeschnittener
Fugmaterialien, die verarbeitungsfertig geliefert werden.
4.2.2. Fein- und Schmalfugmassen für Fugenbreiten bis 4 mm
4.2.2.1. Materialeigenschaften
Beim Anrühren mit Wasser entstehend geschmeidigpastöse und ergiebige Mörtel, die
sich leicht verarbeiten lassen, nicht aufbrennen, eine hohe Füllkraft besitzen und fest und
rissefrei in den Fugen haften. Die Oberflächen der Verfugungen sind glatt und weitgehend
unempfindlich gegen Schmutz und Verunreinigungen.
4.2.2.2. Anwendung
FS-Fugenmörtel werden mit einem Fuggummi (beliebig groß) auf den Fliesenbelag
aufgetragen und in die Fugen hineingepreßt. Der Mörtel bleibt in der Fuge ausreichend
lange frisch, so daß die üblichen Arbeitsgänge mit dem Fuggummi leicht und
einfach ausgeführt werden können. Mit dem Fuggummi wird das sahnige Material fast
restlos vom Fliesenbelag abgezogen. In einem Arbeitsgang können 4 bis 6 qm ohne
zwischenzeitliches Waschen eingefugt werden. Kleinere Wandflächen können gleich nach
dem Einfugen gereinigt werden. Die verbleibenden Mörtelreste brennen auch bei längerer
Wartezeit auf der Fliesenfläche nicht auf. Ist das Fugenbild noch
verhältnismäßig frisch, so sollte nicht mit einem zu nassen Schwamm
gesäubert werden. Ältere, getrocknete Mörtelreste lassen sich nur noch
mühevoll entfernen. Zurückbleibende Mörtelschleier sind nach dem Trocknen mit
einem feuchten Schwamm oder mit einem trockenen Tuch zu beseitigen.
4.2.3. Breit- und Schmalfugmassen für Fugenbreiten von etwa 2 - 20 mm
4.2.3.1. Materialeigenschaften
Beim Anrühren mit Wasser entstehen geschmeidigpastöse und ergiebige Mörtel, die
sich leicht verarbeiten lassen, nicht aufbrennen, eine hohe Füllkraft besitzen und fest und
rissefrei in den Fugen haften. Die Fuge ist nach dem Erhärten weitgehend unempfindlich
gegen Verunreinigungen.
4.2.3.2. Anwendungen
Für das Ausfugen der Fliesen in Fugenbreiten von 2 - 20 mm sind Breit- und Schmalfugmassen
zu verwenden. Breit- und Schmalfugmassen können auch zum Fugen von Verblend- und
Sichtmauerwerk oder Glasbausteinen eingesetzt, also mit dem Fugeisen verarbeitet werden.
4.2.3.3. Verarbeitung
Die Mörtel lassen sich mit einem Gummispachtel leicht einschlämmen. Tiefere Fugen
können in einem Arbeitsgang gefüllt werden, ohne beizufallen. Zum Pudern sind Pulver
reichlich aufzustreuen. Die gefugten Flächen können mit einem nassen Schwamm
gesäubert werden; auch noch nach längerer Zeit läßt sich das Material
mühelos abwaschen. Die Mörtel haben außerdem die Eigenschaft, daß sie
selbst nach längerer Zeit nicht aufbrennen. Daher können die Fliesen sofort nach dem
Einfugen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt gewaschen werden. Ein Auftrocknen von
Fugmörtel auf der Lasurfläche oder auf der Oberfläche bei unglasierten Fliesen
ist nicht dem bei sonstigen zementären Mörteln bekannten "Aufbrennen"
gleichzusetzen, sondern auch aufgetrockneter Mörtel läßt sich zu einem
späteren Zeitpunkt noch entfernen. Dünne Fugmaterial-Schleier, die sich nicht sofort
beim Aufwaschen infolge feuchter Witterung oder hoher Luftfeuchtigkeit entfernen lassen,
können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durch Nachwaschen mit klarem Wasser
entfernt werden. Ein Absäuern von verfugten Flächen ist in der Regel unnötig.
Wird es trotzdem vorgenommen, so ist das Fugenbild von der Säuerung stark zu wässern,
damit es durch das Herauslösen von Farbpigmenten keinen Schaden nimmt. Bei Fliesen und
Platten mit poriger Oberfläche, auch bei mattglasierten, können Fugmörtelreste
in den Poren verbleiben. In diesen Fällen ist vor Ausführung der Fugarbeiten ein
Versuch erforderlich.
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© 1998, letzte Änderung am: 25.Januar 1998